Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung

Wird bzw. wurde die Bundesregierung bzw. die zuständigen Ministerien und/oder Bundesbehörden bei der Einführung von IPv6 durch externe Berater und/oder Beratungsunternehmen unterstützt?

Sofern dies der Fall ist, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Seit welchem Datum erfolgt die externe Beratung und in welchem Umfang?
2. Für welchen Zeitraum ist die Beratung angesetzt?
3. Nach welchen Kriterien wurde der Zeitraum der Beratung festgelegt?
4. Auf Grundlage welcher Entscheidung kommt es zu einer externen Beratung?
5. Wie wurde geprüft, ob die Bundesregierung bzw. die Bundesbehörden nicht selbst über ausreichend Fachwissen verfügen, um die Einführung vorzunehmen?
6. Durch welche Berater bzw. Unternehmen erfolgt die Beratung?
7. Wie wurden Berater bzw. beratende Unternehmen ausgewählt? Wenn hier ein Auswahlverfahren zur Anwendung gekommen ist, lassen Sie mir bitte die Auswahlkriterien zukommen.
8. Welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den Bundesbehörden für die Einführung von IPv6 bis jetzt entstanden? Welches Budget wurde für die Einführung veranschlagt? Welcher Anteil entfällt hier in beiden Fällen auf Beratungsleistungen (aufgeschlüsselt nach Berater bzw. beratendem Unternehmen)?
9. Wie viel Prozent der vom Bund betriebenen Netzwerke verfügt bereits über IPv6?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird bzw. wurde die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung [#147102]
Datum
28. Mai 2019 22:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird bzw. wurde die Bundesregierung bzw. die zuständigen Ministerien und/oder Bundesbehörden bei der Einführung von IPv6 durch externe Berater und/oder Beratungsunternehmen unterstützt? Sofern dies der Fall ist, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Seit welchem Datum erfolgt die externe Beratung und in welchem Umfang? 2. Für welchen Zeitraum ist die Beratung angesetzt? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Zeitraum der Beratung festgelegt? 4. Auf Grundlage welcher Entscheidung kommt es zu einer externen Beratung? 5. Wie wurde geprüft, ob die Bundesregierung bzw. die Bundesbehörden nicht selbst über ausreichend Fachwissen verfügen, um die Einführung vorzunehmen? 6. Durch welche Berater bzw. Unternehmen erfolgt die Beratung? 7. Wie wurden Berater bzw. beratende Unternehmen ausgewählt? Wenn hier ein Auswahlverfahren zur Anwendung gekommen ist, lassen Sie mir bitte die Auswahlkriterien zukommen. 8. Welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den Bundesbehörden für die Einführung von IPv6 bis jetzt entstanden? Welches Budget wurde für die Einführung veranschlagt? Welcher Anteil entfällt hier in beiden Fällen auf Beratungsleistungen (aufgeschlüsselt nach Berater bzw. beratendem Unternehmen)? 9. Wie viel Prozent der vom Bund betriebenen Netzwerke verfügt bereits über IPv6?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung“ vom…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung [#147102]
Datum
14. Juli 2019 19:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung“ vom 28.05.2019 (#147102) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung“ vom…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung [#147102]
Datum
28. Juli 2019 18:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung“ vom 28.05.2019 (#147102) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung“ vom…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung [#147102]
Datum
25. August 2019 19:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung“ vom 28.05.2019 (#147102) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung“ [#147102] [#147102]
Datum
12. September 2019 13:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/147102 Meine Informationsfreiheitsanfrage vom 28.05.2019 wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 73 Tage überschritten. Ich bitte Sie daher um Unterstützung bei meiner Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 147102.pdf Anfragenr: 147102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0466 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Beratungsleistungen für die IPv6-Einführung« [#147102] # 25-725/002 II#0466
Datum
18. September 2019 16:35
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0466 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG#147102 (3).pdf Sehr geehrteAntragsteller/in durch ein Missverständnis ist das Schreiben nicht raus gegangen. I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG#147102 (3).pdf
Datum
19. September 2019 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in durch ein Missverständnis ist das Schreiben nicht raus gegangen. Ich bitte dies sehr zu entschuldigen. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-725/002 II#0466 Der B…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 25-725/002 II#0466
Datum
20. September 2019 11:15
Status
geschwärzt
632,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen