Beratungsvertrag mit PWC bezüglich des Margining-Finanzierungsinstruments

den Beratungsvertrag mit PWC bezüglich des Margining-Finanzierungsinstruments.

Aus der Pressemitteilung der KfW vom 17.06.2022 geht hervor, dass PWC Beratungsgespräche zur Antragstellung bezüglich des o.g. Instruments durchführt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Beratungsvert…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratungsvertrag mit PWC bezüglich des Margining-Finanzierungsinstruments [#251956]
Datum
22. Juni 2022 19:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Beratungsvertrag mit PWC bezüglich des Margining-Finanzierungsinstruments. Aus der Pressemitteilung der KfW vom 17.06.2022 geht hervor, dass PWC Beratungsgespräche zur Antragstellung bezüglich des o.g. Instruments durchführt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Eingangsbestätigung und Zwischennachricht Az. 74301/003#012 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätig…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung und Zwischennachricht
Datum
24. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Az. 74301/003#012 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.06.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIIC4 zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Sie begehren Übersendung des "Beratungsvertrages mit PwC bezüglich des Margining-Finanzierungsinstruments" nach dem IFG. Hierzu teile ich zunächst mit, dass die von Ihnen erwähnten Beratungsgespräche durch PwC nicht auf Basis eines eigenständigen Beratungsvertrages, sondern im Rahmen der laufenden Tätigkeit von PwC als Mandatar des Bundes für die Vergabe von Großbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Inland erbracht wird. Ich gehe daher davon aus, dass Sie die Übersendung des zugrunde liegenden Mandatarvertrags begehren. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich mit den oben dargestellten Schwärzungen einverstanden erklären und Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#251956] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnel…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#251956]
Datum
27. Juni 2022 21:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hinsichtlich des Vertragsinhalts ziehe ich meine IFG Anfrage zurück. Wäre es im Rahmen einer einfachen Auskunft möglich mir die Metadaten des Mandatarvertrags (Datum der Vertragsunterzeichnung, Beginn der Vertragslaufzeit, Ende der Vertragslaufzeit - ggfs. mit Angabe einer etwaigen Option auf Vertragsverlängerung) mitzuteilen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251956/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Eingangsbestätigung und Zwischennachricht Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung und Zwischennachricht
Datum
29. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihre Fragen beantworte ich im Rahmen einer einfachen Auskunft wie folgt: Der derzeit laufende Mandatarvertrag hat eine Laufzeit vom 1. August 2017 bis zum 31. Juli 2022. Eine Verlängerungsoption ist nicht vorgesehen. Für die neue Vertragsperiode vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2028 wurde eine öffentliche Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Ergebnis der Ausschreibung wurde der PwC GmbH der Zuschlag erteilt. Nach Beantwortung Ihrer Rückfrage sehe ich die Bearbeitung dieses Vorgangs als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen