Az. 74301/003#012
Sehr << Antragsteller:in >>
ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.06.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIIC4 zuständig.
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Sie begehren Übersendung des "Beratungsvertrages mit PwC bezüglich des Margining-Finanzierungsinstruments" nach dem IFG. Hierzu teile ich zunächst mit, dass die von Ihnen erwähnten Beratungsgespräche durch PwC nicht auf Basis eines eigenständigen Beratungsvertrages, sondern im Rahmen der laufenden Tätigkeit von PwC als Mandatar des Bundes für die Vergabe von Großbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Inland erbracht wird. Ich gehe daher davon aus, dass Sie die Übersendung des zugrunde liegenden Mandatarvertrags begehren.
Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann.
Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG).
Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird.
Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich mit den oben dargestellten Schwärzungen einverstanden erklären und Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten.
Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus.
Mit freundlichen Grüßen