Berechnung der Coronaampel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern steuert die Corona Maßnahmen über sogenannte Ampelfarben. Welche Daten fließen in die Berechnung ein. Stammen diese aus gleichen Zeitfenstern. Aus welchen Quellen (genaue Angabe und ob öffentlich und bitte vollständig) stammen diese Daten und welchen Zeit-Stempel, in welcher Auflösung (Stunde, Minute, Tag), haben diese Daten. Welche Qualitätskontrollen werden bei den gemeldeten Daten vorgenommen (Bitte detailliert nach Quellenherkunftsgruppen listen). Schalten die Ampelfarben automatisch um oder sind vor der Schaltung noch Verwaltungsprozesse notwendig. Welchen Zeitverzug haben diese Verwaltungsprozesse auf die Ampelschaltung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
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Dr. Karl-Michael Meiss
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
Berechnung der Coronaampel [#235987]
Datum
20. Dezember 2021 19:10
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern steuert die Corona Maßnahmen über sogenannte Ampelfarben. Welche Daten fließen in die Berechnung ein. Stammen diese aus gleichen Zeitfenstern. Aus welchen Quellen (genaue Angabe und ob öffentlich und bitte vollständig) stammen diese Daten und welchen Zeit-Stempel, in welcher Auflösung (Stunde, Minute, Tag), haben diese Daten. Welche Qualitätskontrollen werden bei den gemeldeten Daten vorgenommen (Bitte detailliert nach Quellenherkunftsgruppen listen). Schalten die Ampelfarben automatisch um oder sind vor der Schaltung noch Verwaltungsprozesse notwendig. Welchen Zeitverzug haben diese Verwaltungsprozesse auf die Ampelschaltung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss Anfragenr: 235987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235987/ Postanschrift Dr. Karl-Michael Meiss << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, zu Ihrer nachfolgenden Anfrage, die Sie als Antrag nach § 1 IFG M-V (das UIG und VI…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Berechnung der Coronaampel [#235987] - Antrag IFG MV / hier: Hinweise zum Verfahren
Datum
29. Dezember 2021 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, zu Ihrer nachfolgenden Anfrage, die Sie als Antrag nach § 1 IFG M-V (das UIG und VIG sind nicht betroffen) gestellt haben, bitte ich unter Hinweis auf die auf der Internetseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern einsehbare Kommentierung des Informationsfreiheitsgesetzes Folgendes zu berücksichtigen: Gegenwärtig wäre Ihr Antrag schon aus formalen Gründen als unzulässig zurückzuweisen, weil er weder brieflich noch per FAX gestellt worden ist. Das Ihrerseits angekündigte FAX ist hier jedenfalls bisher nicht eingegangen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, bitte ich ihn demgemäß auf dem Postweg oder per FAX zu stellen. Er würde dann schriftlich gemäß der Aktenlage des Ministeriums beantwortet werden. Im Übrigen bitte ich zu berücksichtigen, dass die Landesregierung ihre Corona-Maßnahmen jeweils ausführlich über die Medien erläutert und auch die allgemeinen Begründungen der jeweiligen Corona-Landesverordnung jeweils veröffentlicht. Insofern könnte Ihnen ggf. noch die bisher nicht veröffentlichte besondere Begründung fragebezogen übermittelt werden. Bloße Wissens- oder Rechtsfragen wären jedoch im Rahmen eines Antrages nach § 1 IFG M-V nicht zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Michael Meiss
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Coronaampel“ vom 20.12.2021 (#2…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
AW: WG: Berechnung der Coronaampel [#235987] - Antrag IFG MV / hier: Hinweise zum Verfahren [#235987]
Datum
28. Juni 2022 13:52
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Coronaampel“ vom 20.12.2021 (#235987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss
Dr. Karl-Michael Meiss
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Coronaampel“ vom 20.12.2021 (#2…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
AW: WG: Berechnung der Coronaampel [#235987] - Antrag IFG MV / hier: Hinweise zum Verfahren [#235987]
Datum
28. Juni 2022 13:53
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Coronaampel“ vom 20.12.2021 (#235987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022 Sehr geehrter Her Dr. Meiss, mit den im Betreff genannten Schreiben bi…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022
Datum
12. Juli 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Her Dr. Meiss, mit den im Betreff genannten Schreiben bitten Sie unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz um verschiedene Auskünfte zur Berechnung der Coronaampel. Die aufgrund eines Büroversehens verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steuert die Corona Maßnahmen über sogenannte Ampelfarben. Welche Daten fließen in die Berechnung ein ? Zum 20.12.2021 (Zeitpunkt der Anfrage) war die Ampel der risikogewichteten Stufenkarte vierstufig (siehe exemplarisch in der Anlage). Andere als auf Seite 2 der Anlage angegebenen Daten (7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen, ITS-Auslastung, 7-Tage-Inzidenz Neuinfektionen) flossen nicht in die Berechnung der Einstufung ein. 2. Stammen diese aus gleichen Zeitfenstern ? Die 7-Tage-Inzidenzen sind gleitende Werte aus den jeweils zurückliegenden 7 Tagen. Die entsprechenden Daten werden täglich bis 16:00 Uhr gemeldet und zu diesem Stichzeitpunkt abgerufen. Die Auslastung der Intensivstationen ist ein tagesaktueller Wert und wird circa 13:00 Uhr veröffentlicht. 3. Aus welchen Quellen (genaue Angabe und ob öffentlich und bitte vollständig) stammen diese Daten ? Die Quellen der Daten werden in der Risikogewichteten Stufenkarte jeweils erläutert. Für die Berechnung der ITS-Auslastung werden seit dem 09.12.2021 die Daten verwendet, die täglich von den Krankenhäusern über das IVENA-System gemeldet werden. Davor wurde die ITS-Auslastung aus den Daten ermittelt, welche im DIVI-Intensivregister veröffentlicht wurden. Den Daten zu den Inzidenzen liegt die Meldepflicht durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugrunde. Bis zum 19.12.2021 wurde die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen aus den Meldungen der Gesundheitsämter ausgezählt. Ab dem 20.12.2021 wurden hierzu die SmarTimer360 Daten verwendet. Dabei handelt es sich um tägliche Meldungen der Krankenhäuser an die Gesundheitsämter, auf welche das LAGuS direkten Zugriff hat. Bei der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen sind Quelle der Daten die täglich an die Gesundheitsämter gemeldeten bestätigten Neuinfektionen, die von den Gesundheitsämtern in die RKI-Meldeplattform SurvNet eingetragen werden und an das LAGuS übermittelt werden. 4. Welchen Zeit-Stempel, in welcher Auflösung (Stunde, Minute, Tag), haben diese Daten ? Alle Daten sind auf den Tag genau erfasst. 5. Welche Qualitätskontrollen werden bei den gemeldeten Daten vorgenommen (Bitte detailliert nach Quellenherkunftsgruppen listen) ? Die Mitarbeitenden der Gesundheitsämter prüfen die Meldedaten der Neuinfektionen auf Plausibilität. Im LAGuS wird eine zweite Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Die Hospitalisierungsinzidenz unterliegt ebenfalls der Meldepflicht. Die Einführung von SMARTimer 360 hat die Meldequalität ab Dezember 2021 deutlich verbessert. Im Rahmen der Plausibilitätskontrollen wird anlassbezogen Kontakt mit den Datenlieferanten aufgenommen. 6. Schalten die Ampelfarben automatisch um oder sind vor der Schaltung noch Verwaltungsprozesse notwendig ? Die Ampel ist eine über Grenzwerte gesteuerte Einschätzung der Infektionslage in einzelnen Gebietskörperschaften. Die Einordnung geschieht automatisch nach Überschreiten der Grenzwerte. 7. Welchen Zeitverzug haben diese Verwaltungsprozesse auf die Ampelschaltung ? Keinen. Siehe zuvor. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Michael Meiss
AW: Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022 [#235987] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
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Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022 [#235987]
Datum
3. September 2022 10:48
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Coronaampel“ vom 20.12.2021 (#235987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 225 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss
Dr. Karl-Michael Meiss
AW: Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022 [#235987] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Dr. Karl-Michael Meiss
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022 [#235987]
Datum
3. September 2022 10:49
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Coronaampel“ vom 20.12.2021 (#235987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 225 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karl-Michael Meiss

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022 [#235987] Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, auf Ihre Anfrage "Berechnu…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 20.12.2021 bzw.28.6.2022 [#235987]
Datum
7. September 2022 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihreanfragenvom20-12-2021bzw-28-6-2022.eml
603,0 KB
Sehr geehrter Herr Dr. Meiss, auf Ihre Anfrage "Berechnung der Coronaampel" haben Sie am 12.07.2022 um 10:33 Uhr eine Antwort erhalten. Gerne füge ich Ihnen diese Antwort noch einmal bei. Mit freundlichen Grüßen