Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung"
Bitte legen Sie offen, wie Sie die Elternbeiträge bzw. die pauschalierte Kostenbeteiligung anhand des Einkommens der Eltern berechnen. Sie können hierfür eine Beispielrechnung nach den Kriterien in §90 Abs. 1 SGB VIII (Höhe des Einkommens, Anzahl der Kinder, Betreuungszeit u.a.) durchführen. Nennen Sie auch Einkommensgrenzen, bis zu denen keine Elternbeiträge anfallen.
Legen Sie dar, welche Nachweise eingereicht werden müssen und warum. Legen Sie auch dar, ob die Vorlage genügt oder ob Sie zwingend eine Kopie davon machen müssen.
Sie können sich hierbei gern an der Stadt Hamm orientieren (http://www.hamm.de/familie/kinder/tagesbetreuung-fuer-kinder/kosten-der-betreuung/elternbeitraege.html). Bitte veröffentlichen Sie wie die Stadt Hamm Ihre Elternbeitragssatzung, die Erläuterungen zur Beitragsfestsetzung, die Elternbeitragstabelle gestaffelt nach dem Einkommen und der Betreuungszeit u.a. auf der Homepage der Stadt Varel, damit auch andere Eltern die Berechnung ihres individuellen Elternbeitrages nachvollziehen können.
Bitte teilen Sie mir VORAB mit, ob und falls ja, in welcher Höhe Gebühren für die Auskunft von mir zu entrichten sind.
Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum2. Dezember 2015
-
1. Januar 2016
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!