Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung"

Anfrage an: Stadt Varel

Bitte legen Sie offen, wie Sie die Elternbeiträge bzw. die pauschalierte Kostenbeteiligung anhand des Einkommens der Eltern berechnen. Sie können hierfür eine Beispielrechnung nach den Kriterien in §90 Abs. 1 SGB VIII (Höhe des Einkommens, Anzahl der Kinder, Betreuungszeit u.a.) durchführen. Nennen Sie auch Einkommensgrenzen, bis zu denen keine Elternbeiträge anfallen.
Legen Sie dar, welche Nachweise eingereicht werden müssen und warum. Legen Sie auch dar, ob die Vorlage genügt oder ob Sie zwingend eine Kopie davon machen müssen.
Sie können sich hierbei gern an der Stadt Hamm orientieren (http://www.hamm.de/familie/kinder/tagesbetreuung-fuer-kinder/kosten-der-betreuung/elternbeitraege.html). Bitte veröffentlichen Sie wie die Stadt Hamm Ihre Elternbeitragssatzung, die Erläuterungen zur Beitragsfestsetzung, die Elternbeitragstabelle gestaffelt nach dem Einkommen und der Betreuungszeit u.a. auf der Homepage der Stadt Varel, damit auch andere Eltern die Berechnung ihres individuellen Elternbeitrages nachvollziehen können.
Bitte teilen Sie mir VORAB mit, ob und falls ja, in welcher Höhe Gebühren für die Auskunft von mir zu entrichten sind.
Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2015
  • Frist
    1. Januar 2016
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte legen Sie off…
An Stadt Varel Details
Von
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Betreff
Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung" [#12106]
Datum
2. Dezember 2015 11:49
An
Stadt Varel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte legen Sie offen, wie Sie die Elternbeiträge bzw. die pauschalierte Kostenbeteiligung anhand des Einkommens der Eltern berechnen. Sie können hierfür eine Beispielrechnung nach den Kriterien in §90 Abs. 1 SGB VIII (Höhe des Einkommens, Anzahl der Kinder, Betreuungszeit u.a.) durchführen. Nennen Sie auch Einkommensgrenzen, bis zu denen keine Elternbeiträge anfallen. Legen Sie dar, welche Nachweise eingereicht werden müssen und warum. Legen Sie auch dar, ob die Vorlage genügt oder ob Sie zwingend eine Kopie davon machen müssen. Sie können sich hierbei gern an der Stadt Hamm orientieren (http://www.hamm.de/familie/kinder/tagesbetreuung-fuer-kinder/kosten-der-betreuung/elternbeitraege.html). Bitte veröffentlichen Sie wie die Stadt Hamm Ihre Elternbeitragssatzung, die Erläuterungen zur Beitragsfestsetzung, die Elternbeitragstabelle gestaffelt nach dem Einkommen und der Betreuungszeit u.a. auf der Homepage der Stadt Varel, damit auch andere Eltern die Berechnung ihres individuellen Elternbeitrages nachvollziehen können. Bitte teilen Sie mir VORAB mit, ob und falls ja, in welcher Höhe Gebühren für die Auskunft von mir zu entrichten sind. Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung" [#12106]
Datum
4. Januar 2016 09:40
An
Stadt Varel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung"" vom 02.12.2015 (#12106) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: AW: Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung" [#12106]
Datum
17. Februar 2016 21:08
An
Stadt Varel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung"" vom 02.12.2015 (#12106) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Betreff
AW: AW: AW: Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung" [#12106]
Datum
30. April 2016 21:03
An
Stadt Varel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch in einer Kita nach §90 SGB VIII "Pauschalierte Kostenbeteiligung"" vom 02.12.2015 (#12106) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in