Berechnung der Entschädigung und der Fahrtkosten von Zeugen in Prozessen

- alle Dokumente, vor allem aber nicht nur Dienstanweisungen, die Aussagen und Anweisungen zur Ermittlung von Fahrtkostenerstattung, Verdienstausfall und Zeitgeld von als Zeuge in Prozessen vorgeladenen Personen, insbesondere zur Ermittlung der Fahrtstrecke und der Abwesenheitsdauer treffen

Ergebnis der Anfrage

Es wurde auf das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG) hingewiesen. Dies erfüllt nicht die geforderten Informationen - Es wird hier lediglich die Rechtsgrundlage geklärt, aber nicht die tatsächliche Ermittlung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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Leonhard Kreissig
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokume…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Leonhard Kreissig
Betreff
Berechnung der Entschädigung und der Fahrtkosten von Zeugen in Prozessen [#35602]
Datum
7. Januar 2019 10:45
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente, vor allem aber nicht nur Dienstanweisungen, die Aussagen und Anweisungen zur Ermittlung von Fahrtkostenerstattung, Verdienstausfall und Zeitgeld von als Zeuge in Prozessen vorgeladenen Personen, insbesondere zur Ermittlung der Fahrtstrecke und der Abwesenheitsdauer treffen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonhard Kreissig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonhard Kreissig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonhard Kreissig
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Januar 2019 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Leonhard Kreissig
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#35602] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie an me…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Leonhard Kreissig
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#35602]
Datum
22. Januar 2019 14:34
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie an meine Anfrage vom 7. Januar mit Fristsetzung zum 9. Februar erinnern. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Leonhard Kreissig Anfragenr: 35602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonhard Kreissig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihre Anfrage vom 7. Januar betreffend die Entschädigung von Zeugen in gerichtlichen Verfahren
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 7. Januar betreffend die Entschädigung von Zeugen in gerichtlichen Verfahren
Datum
28. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen