Berechnung der Kantinenfläche und Kosten für Grundschulen in Hamburg

In Hamburg werden mit der Einführung von GBS und GTS an Hamburger Schulen vorhandene Kantinen erweitert und neue Kantinen geplant und gebaut.
Wie und mit welchen Dokumenten, Vorlagen, Berechnungsschlüsseln werden die Bedarfsfläche und die Kosten für eine Kantine an einer Grundschule allgemein berechnet? Wo sind diese Informationen erhältlich, veröffentlicht für Elternräte und Elternkammer?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2013
  • Frist
    16. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Oliver Hilgers
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Oliver Hilgers
Betreff
Berechnung der Kantinenfläche und Kosten für Grundschulen in Hamburg
Datum
24. Januar 2013 11:59
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In Hamburg werden mit der Einführung von GBS und GTS an Hamburger Schulen vorhandene Kantinen erweitert und neue Kantinen geplant und gebaut. Wie und mit welchen Dokumenten, Vorlagen, Berechnungsschlüsseln werden die Bedarfsfläche und die Kosten für eine Kantine an einer Grundschule allgemein berechnet? Wo sind diese Informationen erhältlich, veröffentlicht für Elternräte und Elternkammer?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Hilgers

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Hilgers, hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihres Antrags vom 14. April 2015 auf…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Berechnung der Kantinenfläche und Kosten für Grundschulen in Hamburg/Anfrage nach dem HmbTG
Datum
22. April 2015 09:48
Status
Sehr geehrter Herr Hilgers, hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihres Antrags vom 14. April 2015 auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Ich möchte Sie im Vorfeld darauf aufmerksam machen, dass für die beantragten Informationen aufgrund von §§ 2, 5, 6 Absatz 3, 10 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) grundsätzlich Gebühren erhoben werden. Soweit Ihnen die gewünschten Informationen bereits mit dieser E-Mail zugehen, verzichtet die Behörde für Schule und Berufsbildung auf die Erhebung von Gebühren. Auf Ihre Anfrage können wir Ihnen die folgende Auskunft geben: Grundlage für die Flächenberechnung einer Schulkantine ist das Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen. Dieses wurde 2011 als verwaltungsinternes Papier von der Behörde für Schule und Berufsbildung erstmalig intern veröffentlicht. Eine offizielle Veröffentlichung ist momentan nicht vorgesehen, da es noch den Charakter eines Entwurfs hat, der derzeit durch vielfache Anwendung in den Schulbauprojekten in Hamburg erprobt wird. Es steht allerdings der Öffentlichkeit zur Verfügung, da es im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage aus der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Drucksachennummer 20/2439 veröffentlich wurde (abrufbar im Internet unter: www.parlamentsdatenbank.de<http://www.parlamentsdatenbank.de> möglich. Dort nach der o.a. Dokumentennummer suchen). Auf Basis dieses Programms erfolgt für jede Neubaumaßnahme die Erarbeitung eines Einzelflächen- bzw. -raumprogramms um die tatsächlichen Zu- und Umbaunotwendigkeiten am jeweiligen Schulstandort zu ermitteln. Das Musterflächenprogramm ist ein reines Bedarfsermittlungsinstrument. Die Kosten, die sich aus den Planungsüberlegungen ergeben, werden von Schulbau Hamburg ermittelt, einem Landesbetrieb der Finanzbehörde. Dort ist auch die Berechnung der Investitions- und Betriebskosten einer Schulkantine angesiedelt Sollten Ihnen die o.a. Abrufmöglichkeit via Internet nicht ausreichen, so teilen Sie uns bitte zunächst Ihre Anschrift mit, da die Übermittlung der von Ihnen gewünschten Informationen (hier: Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen) dann auf dem herkömmlichen Postweg erfolgen würde. Ohne Ihre Adressangaben werden wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Die Übersendung von Kopien wäre gebührenpflichtig. Die Höhe der (Grund-)Gebühr beliefe sich auf 15,- € (vgl. Ziffer 1.3.1.1 der Anlage zur Gebührenordnung), der zusätzliche Gebühren für Kopien ab der 11. Seite á 15 Cent pro kopierte Seite in schwarz-weiß (vgl. Ziffer 2.1.1 der Anlage zur Gebührenordnung) hinzuzurechnen wären. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen