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Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Fünfte

Wie Sie am 13.05.2016 mitgeteilt haben, ist der Beratungsauftrag an die SSK zu "Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle" ausgesetzt worden - siehe
https://fragdenstaat.de/anfrage/berechnung-effektiver-dosen-bei-endlagerung-die-dritte/#nachricht-50456

1. Bitte lassen Sie mir das Schreiben an die SSK zwecks Aussetzung der Beratungen als PDF zukommen. Wenn es kein Schreiben dazu gibt, bitte ich um die BMUB-Unterlagen zur Erlangung dieser Entscheidung.

2. Weiterhin benötige ich die Prüfunterlagen für das weitere Vorgehen, denn Sie schrieben damals: "Erst nach Vorliegen der Vorschläge der Kommission wird BMUB prüfen, wie dieses wichtige Thema weiterentwickelt werden kann."

3. Sollte inzwischen ein Fortsetzungsberatungsauftrag erteilt worden sein, bitte ich um unverzügliche Übersendung des Auftrags als PDF.

Da es sich nicht um komplexe Daten handelt, die erst zusammengestellt werden müssen, bitte ich den Zeitraum von einem Monat nicht missbräuchlich auszunutzen. Eine Woche sollte bei geordneter Aktenlage mehr als ausreichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie Sie am 13.05…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Fünfte [#21326]
Datum
2. Mai 2017 13:07
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Sie am 13.05.2016 mitgeteilt haben, ist der Beratungsauftrag an die SSK zu "Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle" ausgesetzt worden - siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/berechnung-effektiver-dosen-bei-endlagerung-die-dritte/#nachricht-50456 1. Bitte lassen Sie mir das Schreiben an die SSK zwecks Aussetzung der Beratungen als PDF zukommen. Wenn es kein Schreiben dazu gibt, bitte ich um die BMUB-Unterlagen zur Erlangung dieser Entscheidung. 2. Weiterhin benötige ich die Prüfunterlagen für das weitere Vorgehen, denn Sie schrieben damals: "Erst nach Vorliegen der Vorschläge der Kommission wird BMUB prüfen, wie dieses wichtige Thema weiterentwickelt werden kann." 3. Sollte inzwischen ein Fortsetzungsberatungsauftrag erteilt worden sein, bitte ich um unverzügliche Übersendung des Auftrags als PDF. Da es sich nicht um komplexe Daten handelt, die erst zusammengestellt werden müssen, bitte ich den Zeitraum von einem Monat nicht missbräuchlich auszunutzen. Eine Woche sollte bei geordneter Aktenlage mehr als ausreichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Fünfte [#21326]
Datum
4. Juni 2017 12:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Fünfte“ vom 02.05.2017 (#21326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da es sich nicht um eine Anfrage nach komplexen oder umfangreichen Daten handelt, besteht kein Recht auf Verlängerung der Frist zum Beispiel nach § 3 Abs. 3 Punkt 2 UIG. Auch § 8 IFG ist nicht zutreffend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.5.2017. Durch ein Büroversehen kann die Antwort …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Fünfte [#21326]
Datum
6. Juni 2017 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.5.2017. Durch ein Büroversehen kann die Antwort zu Ihrer Frage leider erst heute versendet werden. Ich bitte die leichte Fristüberschreitung zu entschuldigen. zu 1.) Es gibt weder eine schriftliche Veranlassung, die Beratung zum Thema "Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle" auszusetzen, noch Unterlagen zur Erlangung dieser Entscheidung. Im Rahmen der SSK-Sitzungen wurde das Vorgehen zu diesem Beratungsauftrag mündlich erörtert und, wie in meinem Schreiben vom 13.05.2016 erläutert, vor dem Hintergrund der Beratungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" entschieden, die Beratungen zu diesem Thema auszusetzen. Wie bereits in meinen Schreiben vom 30.07.2012, vom 16.5.2014 und vom 18.5.2015 geschildert, sind die Beratungen der SSK vertraulich. Zu 2. und 3.) Ob und ggf. in welcher Form die Beratungen zum Thema "Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle" fortgesetzt werden, ist noch nicht entschieden." Mit freundlichen Grüßen