Berechnung Klimaziele EU Länder

Wie werden die Klimaziele in den EU-Ländern berechnet?
Deutschland hat aktuell Strafzahlungen (Emmissionsrechte) an zB. Bulgarien und Tschechien zu leisten bzw. muss Zertifikate abkaufen.

Mir ist schleierhaft, wie es sein kann, dass Länder die Durchschnittlich ältere, dreckigere Autos fahren und deutlich weniger in Sachen Gebäudesanierung (energetisch) investieren, deutlich besser dastehen. Wird "pro Kopf" oder "pro Land" gemessen?

Ich hoffe Sie können etwas Licht ins dunkle bringen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie werden die Kl…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnung Klimaziele EU Länder [#261707]
Datum
25. Oktober 2022 17:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie werden die Klimaziele in den EU-Ländern berechnet? Deutschland hat aktuell Strafzahlungen (Emmissionsrechte) an zB. Bulgarien und Tschechien zu leisten bzw. muss Zertifikate abkaufen. Mir ist schleierhaft, wie es sein kann, dass Länder die Durchschnittlich ältere, dreckigere Autos fahren und deutlich weniger in Sachen Gebäudesanierung (energetisch) investieren, deutlich besser dastehen. Wird "pro Kopf" oder "pro Land" gemessen? Ich hoffe Sie können etwas Licht ins dunkle bringen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261707/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne als Bürgeranfrag…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Berechnung Klimaziele EU Länder [#261707]
Datum
22. November 2022 21:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten. Die Voraussetzungen eines IFG-Antrags sind nicht erfüllt. Die EU hat sich mit dem EU-Klimagesetz dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu mindern und 2050 treibhausgasneutral zu sein. Dies ist dringend notwendig, um den fortschreitenden Klimawandel aufzuhalten. Die EU-Klimaschutzverordnung (Englisch: Effort Sharing Regulation / ESR) legt für die Sektoren, die nicht vom bisherigen EU-Emissionshandel abgedeckt sind (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und Teile der Treibhausgasemissionen aus Industrie und Energiewirtschaft), für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Klimaziele fest. Welchen Beitrag jeder EU-Mitgliedstaat leisten muss, ist abhängig vom jeweiligen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt unter Berücksichtigung der Minderung. So muss gemäß einem aktuell zwischen Europäischen Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten verhandelten Vorschlags für die Jahre bis 2030 Bulgarien beispielsweise seine Emissionen um 10 Prozent gegenüber 2005 mindern. Deutschland und andere wohlhabende EU-Mitgliedstaaten um 50 Prozent. Um die Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten entsprechende Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Bei der Zielerreichung können die Mitgliedstaaten Flexibilitäten nutzen und Emissionszuweisungen untereinander handeln. Es handelt sich strenggenommen damit nicht um Strafzahlungen, sondern um einen im EU-Recht vorgesehenen Handel von Emissionszuweisungen zwischen Mitgliedstaaten. Bis 2020 galt die Vorläuferverordnung (ESD), die nach dem gleichen Prinzip funktioniert hat. Da Deutschland seine jährlichen Ziele bis zum Jahr 2020 teilweise verfehlt hat, musste Deutschland Emissionsberechtigungen von anderen Mitgliedstaaten kaufen. Verkäufer, die ihre Ziele übererfüllt hatten, waren Bulgarien, Ungarn und Tschechien. Erlöse aus den Verkäufen werden in Klimaschutzmaßnahmen in diesen Ländern fließen. Weitere Informationen zu den Klimazielen und den Maßnahmen, mit Hilfe derer Deutschland diese Ziele erreichen möchte, finden Sie in dieser Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Klimaschutz/klimaschutz-in-zahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen