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Berechnungen des Klimasachverständigenrats Baden-Württemberg

die Berechnungen des Klimasachverständigenrats Baden-Württemberg, die im Artikel "BW muss bis 2040 mit Temperaturanstieg von 3 Grad Celsius rechnen" [1] erwähnt werden

[1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/temperaturanstieg-bw-2040-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Berechnungen des Klimasachverständigenrats Baden-Württemberg [#273649]
Datum
21. März 2023 14:15
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Berechnungen des Klimasachverständigenrats Baden-Württemberg, die im Artikel "BW muss bis 2040 mit Temperaturanstieg von 3 Grad Celsius rechnen" [1] erwähnt werden<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/temperaturanstieg-bw-2040-100.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273649/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf die die Geschäftsstelle des Klima-Sachve…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Berechnungen des Klimasachverständigenrats Baden-Württemberg [#273649]
Datum
29. März 2023 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf die die Geschäftsstelle des Klima-Sachverständigenrats Ihnen gerne antwortet. Das Kurzpapier "Klimawandelbedingter Lufttemperaturanstieg in Baden-Württemberg seit 1881" des Klima-Sachverständigenrats, das der Berichterstattung zugrunde liegt, ist seit dem 21.03.23 online veröffentlicht. Sie finden es unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-bw/klima-sachverstaendigenrat Zusätzlich hänge ich Ihnen das Dokument an diese E-Mail an. Mit freundlichen Grüßen,