Berechnungen Folie “HOHER OGS-STANDARD” aus dem Foliensatz zur Etatrede des Kämmerers für den Mülheimer Haushalt 2021

die vollständigen Berechnungen zur Folie “HOHER OGS-STANDARD” aus dem Foliensatz zur Etatrede des Kämmerers für den Mülheimer Haushalt 2021.

Geben Sie bitte insbesondere die Quellen und Rechenwege an, mit denen die Eigenanteile der Städte Mülheim und den anderen aufgeführten Städten je Betreuungsplatz sowie die Pro-Kopf-Verschuldung ausgerechnet wurden.

Bitte nennen Sie dafür die entsprechende Produktgruppe aus dem Haushaltplanentwurf 2021 der beiden Städte und nennen die Zeilen aus dem Teilergebnisplan, welche für die Berechnung herangezogen wurden. Lt. Folie wurden diese Daten vom Amt 45 erhoben bzw. errechnet. Falls die Berechnung auf anderen Daten basiert, bitte ich um die elektronische Übermittlung dieser Daten sowie des Rechenwegs. Bitte lassen Sie mir ebenfalls den Runderlass zukommen, aus dem diese Aussage entnommen wurde: „Anteil Kommune laut Runderlass: 504 € pro Schüler/in (durchschnittlich in 2020/2021)”

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnungen Folie “HOHER OGS-STANDARD” aus dem Foliensatz zur Etatrede des Kämmerers für den Mülheimer Haushalt 2021 [#212072]
Datum
9. Februar 2021 09:42
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständigen Berechnungen zur Folie “HOHER OGS-STANDARD” aus dem Foliensatz zur Etatrede des Kämmerers für den Mülheimer Haushalt 2021. Geben Sie bitte insbesondere die Quellen und Rechenwege an, mit denen die Eigenanteile der Städte Mülheim und den anderen aufgeführten Städten je Betreuungsplatz sowie die Pro-Kopf-Verschuldung ausgerechnet wurden. Bitte nennen Sie dafür die entsprechende Produktgruppe aus dem Haushaltplanentwurf 2021 der beiden Städte und nennen die Zeilen aus dem Teilergebnisplan, welche für die Berechnung herangezogen wurden. Lt. Folie wurden diese Daten vom Amt 45 erhoben bzw. errechnet. Falls die Berechnung auf anderen Daten basiert, bitte ich um die elektronische Übermittlung dieser Daten sowie des Rechenwegs. Bitte lassen Sie mir ebenfalls den Runderlass zukommen, aus dem diese Aussage entnommen wurde: „Anteil Kommune laut Runderlass: 504 € pro Schüler/in (durchschnittlich in 2020/2021)” Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212072/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Erha…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
9. Februar 2021 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Erhalt Ihrer E-Mail vom 09.02.2021. Eine Antwort zu Ihrem Anliegen geht Ihnen unaufgefordert in den nächsten Tagen zu. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
„Berechnungen Folie “Hoher OGS Standard” aus dem Foliensatz zur Etatrede des Kämmerers für den Mülheimer Haushalt …
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
„Berechnungen Folie “Hoher OGS Standard” aus dem Foliensatz zur Etatrede des Kämmerers für den Mülheimer Haushalt 2021“
Datum
17. Februar 2021 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei leite ich Ihnen die Beantwortung des Fachbereichs zu Ihrer Email zum Thema „Berechnungen Folie “Hoher OGS Standard” aus dem Foliensatz zur Etatrede des Kämmerers für den Mülheimer Haushalt 2021“ zu. Der Fachbereich teilt folgendes mit: „Ihre o. g. Anfrage möchte ich hiermit gerne beantworten. Zunächst finden Sie anbei die Quelle für die Pro – Kopf – Verschuldung der Kommunen, es handelt sich dabei um eine öffentlich zugängliche Statistik des Landesbetriebs Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Zu Ihrer Frage nach der Berechnung der Eigenanteile der Städte Mülheim und den anderen aufgeführten Städten je Betreuungsplatz Folgendes: Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in den Rat der Stadt wird dieser zu einer allgemein zugänglichen Quelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, in der alle für die OGS-Finanzierung maßgeblichen Ertrags- und Aufwandspositionen ersichtlich sind. Insofern liegt den Auskunftssuchenden, die sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, dieselben Informationen vor, über die formell eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt herbeigeführt wird. Aufgrund der Systematik der Haushaltsplanaufstellung ist eine Übersichtsdarstellung mit dem Ziel einer isolierten Saldo-Betrachtung nur für den Bereich der OGS kein ablesbarer Bestandteil des Haushaltsplans. Auch sind Aussagen zu durchschnittlichen Platz- oder Gruppenkosten auf Eigenanteilsebene nicht direkt ablesbar. Solche Darstellungsformen haben somit ausschließlich informatorischen Charakter und sind kein formeller Beschlussgegenstand. Die Darstellung der OGS-Finanzierung zu informatorischen Zwecken unterliegt unterschiedlichen Betrachtungsweisen und wird daher je nach Informationszweck entsprechend angepasst. Neben der grundsätzlichen Möglichkeit einer haushaltsjahrbezogenen Betrachtungsmöglichkeit wird zweckbedingt teilweise auch eine schuljahresbezogene Darstellungsweise gewählt. Im Rahmen dieser unterschiedlichen Betrachtungsformen ist auch der Betrachtungszeitpunkt von Bedeutung, da sich einzelne Kriterien erst unterjährig ändern (z.B. Anzahl tatsächlich betreuter Kinder, Dynamisierungsanpassungen u.ä.). Abhängig von diesen unterschiedlichen Betrachtungsparametern können sich abweichende Ergebnisse ergeben, die stets herleitungsbedingt erklärbar sind. Bei dem Bezugsdokument (PowerPoint-Vortrag des Stadtkämmerers anlässlich der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs) handelt es sich ebenfalls um eine o.g. Darstellung zu informatorischen Zwecken, die nachfolgend erläutert werden soll: - Durchschnittlicher Eigenanteil pro OGS im Schuljahr 2020/21 Der mit 2061,- Euro angegebene Durchschnittwert ergibt sich durch eine Saldobetrachtung der maßgeblichen Erträge und Aufwendungen für den Bereich der OGS geteilt durch die Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder (die Berechnung ist der Anlage 1 zu entnehmen). Diese Berechnung wurde bereits in einer früheren Planungsphase zur Haushaltsaufstellung angestellt. In den weiteren Planungsphasen bis zur Erstellung des eingebrachten Haushaltsplanentwurfs haben sich noch Anpassungen auf der Aufwandsseite ergeben. (siehe Zeilen 1 bis 29 in der Produktgruppe 03020 -Betreuungs- und Förderangebote-) Diese Produktgruppe umfasst überdies auch noch die Betreuungsformen Schule von acht bis ein und Silentien, so dass die Nachvollziehbarkeit erschwert ist. - Durchschnittlicher Eigenanteil anderer Städte Die hier gemachten Angaben basieren auf einem Auskunftsersuchen der Stadt Mülheim an der Ruhr zur Höhe des dortigen Eigenanteils. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Hinweis auf den jeweiligen Eigenanteil nicht zwingend der Vorschlag zur Umsetzung des dortigen Standards 1 zu 1 einhergeht (Personalschlüssel, Öffnungszeiten, Qualifikation). Bei der Stadt Düsseldorf kann man allerdings schon durch den geringeren Stellenanteil den Eigenanteil schlüssig ableiten, da sich der Aufwand mit rd. 90 % im Bereich der OGS über Personalkosten ergibt. Anteil Kommune lt. Runderlass Der ausgewiesene Betrag in Höhe von durchschnittlich 504 Euro pro Kind und Jahr ergibt sich aus dem RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 12.02.2003 (ABl. NRW. S. 43) BASS 11-02 Nr. 19 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich. In der dortigen Nr 5.5 heißt es: 5.5 Eigenanteile Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich ab dem 01.02.2020 in Höhe von 489 € pro Jahr pro Platz. Die Eigenanteile werden ab dem 01.08.2020 jährlich jeweils zum 01.08. um jeweils 3 Prozent erhöht. Die Höhe der Eigenanteile wird auf volle €-Beträge kaufmännisch gerundet. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden. Nähere Regelungen zu Elternbeiträgen enthält Nummer 8<https://bass.schul-welt.de/11042.htm#12-62nr2nr8> des RdErl. d. MSW v. 23.12.2010 (BASS 12-63 Nr. 2). 5.6 Die jeweils ab 01.08. eines Jahres geltenden Fördersätze werden vom für Schule zuständigen Ministerium jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres festgelegt. - Mülheim durchschnittlich in 2020 Die hier gemachten Angaben folgen einer haushaltsjahrbezogenen Logik und sollen im Wege einer vereinfachten Darstellung (aufgrund von durchschnittlichen Sollplatzzahlen und nicht der Zahl der tatsächlich betreuten Kinder) nur die Differenzdimension zwischen dem Mindesteigenanteil, der vom Land gefordert ist und dem bekannten gedeckelten Eigenanteil der Stadt Mülheim an der Ruhr aufzeigen. Aufgrund der vereinfachten Darstellung bleiben hier eingetretene Dynamisierungseffekte außen vor.“ Mit freundlichen Grüßen