Berechnungen zu Wahlmodellen II

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Sämtliche Modellrechnungen des Bundeswahlleiters in Bezug auf die Reform eines neuen Wahlrechts seit den am 19. Juni 2019 hier mitgeteilten: https://fragdenstaat.de/anfrage/berechnungen-zu-wahlmodellen/#nachricht-379784

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Modellrec…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnungen zu Wahlmodellen II [#177856]
Datum
30. Januar 2020 15:58
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Modellrechnungen des Bundeswahlleiters in Bezug auf die Reform eines neuen Wahlrechts seit den am 19. Juni 2019 hier mitgeteilten: https://fragdenstaat.de/anfrage/berechnungen-zu-wahlmodellen/#nachricht-379784
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177856 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 325: Berechnungen zu Wahlmodellen II [#177856]
Datum
31. Januar 2020 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Januar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30325 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 30. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30325) eine Anf…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Berechnungen zu Wahlmodellen II (unser Az.: A-IR/11100100-IF30325)
Datum
25. Februar 2020 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 30. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30325) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie uns, Ihnen folgendes zuzusenden: Sämtliche Modellrechnungen des Bundeswahlleiters in Bezug auf die Reform eines neuen Wahlrechts seit den am 19. Juni 2019 hier mitgeteilten: https://fragdenstaat.de/anfrage/berechnungen-zu-wahlmodellen/#nachricht-379784 Zu Ihrer Anfrage nehmen wir nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters wie folgt Stellung: Im Zeitraum seit dem 19.06.2019 wurden durch das BMI keine weiteren Berechnungen beauftragt und durch den Bundeswahlleiter durchgeführt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen