Berechnungen zu Wahlmodellen

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Sämtliche Modellrechnungen des Bundeswahlleiters in Bezug auf die Reform eines neuen Wahlrechts (vgl. auch http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Neues-Wahlrecht-fuer-kleineren-Bundestag-Parlamentspraesident-Wolfgang-Schaeuble-will-eigenen-Vorschlag-machen)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Modell…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Berechnungen zu Wahlmodellen [#63086]
Datum
28. März 2019 16:42
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 268: ThemaBerechnungen zu Wahlmodellen
Datum
9. April 2019 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. März 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30268 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungen zu Wahlmodellen“ vom 28.03.…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 268: ThemaBerechnungen zu Wahlmodellen [#63086]
Datum
18. Mai 2019 19:46
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungen zu Wahlmodellen“ vom 28.03.2019 (#63086) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 63086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bedauern die verspätete Beantwortung Ihres IFG-Antrags sehr und bitten ausdrückl…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 268: ThemaBerechnungen zu Wahlmodellen [#63086]
Datum
22. Mai 2019 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bedauern die verspätete Beantwortung Ihres IFG-Antrags sehr und bitten ausdrücklich um Entschuldigung. Ihre Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Dieser ist durch die Vorbereitung der anstehenden Europawahlen sehr eingespannt. Wir bitten daher um Verständnis und noch etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Semsrott, nachdem nun die Europawahlen über die Bühne gegangen sind, kann sich der Bereich des…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: IFG Antrag 268: ThemaBerechnungen zu Wahlmodellen (Az.: A-IR/11100100-IF30268)
Datum
4. Juni 2019 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, nachdem nun die Europawahlen über die Bühne gegangen sind, kann sich der Bereich des Bundeswahlleiters wieder Ihrem Anliegen widmen und ist derzeit dabei, die von Ihnen gewünschten Unterlagen zusammenzustellen. Diese müssen dann noch im Hinblick auf die Herausgabefähigkeit geprüft werden. Beides wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, die ich Ihnen leider nicht näher spezifizieren kann, da ich diesbezüglich nicht für den Bereich des Bundeswahlleiters sprechen kann. Wir bitten Sie also um Entschuldigung für den verspäteten Informationszugang, um noch ein wenig weitere Geduld, und hoffen auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit E-Mail vom 28. März 2018 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30268) eine Anfra…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Berechnungen zu Wahlmodellen (Az.: A-IR/11100100-IF30268)
Datum
19. Juni 2019 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit E-Mail vom 28. März 2018 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30268) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie uns, Ihnen folgendes zuzusenden: Sämtliche Modellrechnungen des Bundeswahlleiters in Bezug auf die Reform eines neuen Wahlrechts (vgl. auch http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D…). Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem IFG zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Bundeswahlleiter ist jedoch – was seine originäre Tätigkeit betrifft – nicht „Behörde“ im Sinne dieses Gesetzes, sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation. Er ist Bundeswahlorgan (§ 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) zur Vorbereitung und Unterstützung der demokratischen Willensbildung durch Wahlen. Der Bundeswahlleiter, wie die übrigen Wahlorgane, sind Organe eigener Art und stehen außerhalb der Behördenorganisation. Der Bundeswahlleiter handelt funktionell nicht als Teil der Verwaltung (Exekutive) oder einer anderen Staatsgewalt, sondern im Vorfeld der Staatsgewalten als Unterstützungsorgan des Staatsvolkes, um den Parteien bzw. allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbeteiligung und Konstituierung des Bundestages zu ermöglichen. Deshalb handelt es sich bei den Entscheidungen und Maßnahmen des Bundeswahlleiters um Wahlverfahrensakte und nicht um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz. Konsequenterweise erklärt der Gesetzgeber in § 18 Abs. 4a Bundeswahlgesetz das Bundesverfassungsgericht und nicht die Verwaltungsgerichte für Beschwerden zuständig, wenn der Bundeswahlausschuss einer Partei oder ihrer Beteiligungsanzeige die Anerkennung nach § 18 Abs. 4 Bundeswahlgesetz versagt. Eine zentrale Aufgabe des Bundeswahlleiters ist es gemäß § 81 Abs. 1 Bundeswahlordnung – zusammen mit den Landeswahlleitern – zu prüfen, ob die Wahl nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung durchgeführt worden oder ob Einspruch gegen die Wahl einzulegen ist. Ein ggf. einzuleitendes Wahlprüfungsverfahren ist – ebenfalls gesondert – im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages (Art. 41 Abs. 1 Grundgesetz, § 1 Abs. 1 Wahlprüfungsgesetz), gegen dessen Entscheidung die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig ist (Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz). Auch hier ist also nicht der für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit vorgesehene Verwaltungsrechtsweg gegeben. Unabhängig davon können wir Ihnen – um Ihnen inhaltlich weiterzuhelfen – das Folgende übermitteln: Als Anlage beigefügt erhalten Sie die Modellrechnungen, die für die Arbeitsgruppe von Herrn Dr. Schäuble im Auftrag des Bundesministeriums des Innern durch den Bundeswahlleiter vorgenommen wurden. Der Bundeswahlleiter ist hier im Wege der Amtshilfe tätig geworden. Es waren konkrete Berechnungswünsche an den Bundeswahlleiter gestellt worden, die zu einem neuen Sitzberechnungsverfahren nach § 6 Bundeswahlgesetz hätten führen sollen. Zu jedem Modell gibt es eine Datei mit der Berechnung sowie eine Datei (genannt "Übersicht ...") mit dem Vergleich der Sitzverteilung gemäß Modell zu den Sitzen gemäß aktuellem Wahlrecht und gemäß Wahlrecht vor der Bundestagswahl 2013. Namen der Dateien sind, soweit möglich, selbstredend. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. Die zeitliche Verzögerung der Beantwortung Ihres Anliegens bedauern wir sehr und wir bitten ausdrücklich darum, diese Verzögerung zu entschuldigen. Sie ist der sehr zeitintensiven Vorbereitung der Europawahlen geschuldet gewesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank! Ich freue mich immer über die kooperative Art des Bundesamts. W…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Berechnungen zu Wahlmodellen (Az.: A-IR/11100100-IF30268) [#63086]
Datum
19. Juni 2019 12:01
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank! Ich freue mich immer über die kooperative Art des Bundesamts. Warum der Bundeswahlleiter (aus meiner Sicht rechtswidrig) darauf besteht, nicht nach dem IFG auskunftspflichtig zu sein, dann aber gleichzeitig IFG-Anfragen nachkommt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Es wäre doch schön für alle Seiten, wenn wir einen ähnlichen Fall einmal gerichtlich klären lassen könnten oder der Bundeswahlleiter seine Auskunftspflicht anerkennen könnte. Sie schreiben ja selbst, dass der Bundeswahlleiter im Rahmen der Amtshilfe tätig wurde - was ja eine Behördenaufgabe ist. Damit ist der Bundeswahlleiter auch Behörde im Sinne des IFG. Über die Zusendung der Daten freue ich mich natürlich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 63086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>