Berechnungen zur Zusammenführung von Steuernummer und IBAN
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Herrn BM Lindner gibt es Berechnungen im BMF, nach denen es 18 Monate dauern würde, Steuernummern und IBAN von Bürger*innen zusammenzuführen (vgl. https://twitter.com/Golemiker/status/15…). Ich gehe davon aus, dass dies in Leitungsvorlagen, Vermerken, Studien und Konzepten festgehalten wurde und bitte Sie um Zusendung der Berechnungen, die der Aussage von Herrn BM Lindner zugrundeliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum1. September 2022
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5. Oktober 2022
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