Berechnungsalgorithmus, Planungslogik, Testfälle für Elterngeldrechner

- Berechnungsalgorithmus sowie Planungslogik und Testfälle (inkl. Dokumentation) des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik, die für den Online-Elterngeldrechner an die Agentur Init geliefert wurden.

Da das Fraunhofer-Institut nicht gewinnorientiert arbeitet und das Projekt, in dem die angefragten Dinge entstanden sind, im Auftrag des Ministeriums entstanden sind, kommt eine Ablehnung aufgrund von Geschäftsgeheimnissen nicht in Betracht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Berechnungsalgori…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
Berechnungsalgorithmus, Planungslogik, Testfälle für Elterngeldrechner [#165289]
Datum
27. August 2019 16:41
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Berechnungsalgorithmus sowie Planungslogik und Testfälle (inkl. Dokumentation) des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik, die für den Online-Elterngeldrechner an die Agentur Init geliefert wurden. Da das Fraunhofer-Institut nicht gewinnorientiert arbeitet und das Projekt, in dem die angefragten Dinge entstanden sind, im Auftrag des Ministeriums entstanden sind, kommt eine Ablehnung aufgrund von Geschäftsgeheimnissen nicht in Betracht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 27.08.2019. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Berechnungsalgorithmus, Planungslogik, Testfälle für Elterngeldrechner [#165289]
Datum
20. September 2019 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 27.08.2019. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich leider noch etwas verzögern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den nach dem IFG vorgesehenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019 … mit Ihrer Eingabe vom 27. August 2019 beantragen…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019
Datum
18. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
… mit Ihrer Eingabe vom 27. August 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Berechnungsalgorithmus, die Planungslogik und Testfälle (inkl. Dokumentation) des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik, die für den Online-Elterngeldrechner an die externe Agentur geliefert wurden. Ihrem Antrag kann nicht stattgegeben werden. Begründung: Die von Ihnen begehrten Informationen liegen dem BMFSFJ aufgrund der rahmenvertraglichen Vereinbarungen mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik nicht vor. Das Fraunhofer-Institut hat dem BMFSFJ gemäß Rahmenvertrag nur die Nutzungsrechte an den Schätzergebnissen eingeräumt.. Dies schließt nicht die Rechte am Code ein, auf dessen Grundlage die Ergebnisse oder der Elterngeldrechner entstehen. Bei der Software und dem ihr zugrundeliegenden Berechnungsalgorithmus, der Planungslogik und den Testfällen handelt es sich um geistiges Eigentum des Fraunhofer-Instituts, da sie dem Urheberrechtsgesetz (vgl. § 69a UrhG) unterliegen. Da der Schutz geistigen Eigentum einen Ausschlusstatbestand nach IFG darstellt (vgl. § 6 IFG), kann Ihrem Antrag daher nicht entsprochen werden. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: …
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019, [geschwärzt]*[geschwärzt] [#165289] Sehr [gesc…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019, [geschwärzt]*[geschwärzt] [#165289]
Datum
26. Oktober 2019 19:57
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], gegen Ihren Bescheid vom 18. Oktober, mit dem Sie meinen Antrag auf Informationszugang ablehnen, erhebe ich Widerspruch. Sie begründen die Ablehnung, damit, dass der Einsichtnahme das Urheberrecht des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik entgegenstehe. Dieses Argument greift jedoch nicht. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. Januar 2018, Az. 6 A 343/16 MD, dem der zu § 6 S. I IFG wortgleiche § 6 S. 1 IZG LSA des zugrunde liegt, schließt das Urheberrecht den Anspruch auf Informationszugang nicht aus. Die Einsicht sei weder eine Veröffentlichung noch eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Ohnehin unterliegen die Testfälle und die zugehörige Dokumentation nicht dem Urheberrecht, sodass zumindest in diese Einsicht zu gewähren ist. [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 165289 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019, GZ Z26-0760/149*73 [#165289] Sehr [geschwärzt]…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019, GZ Z26-0760/149*73 [#165289]
Datum
30. Dezember 2019 14:49
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], gegen Ihren Bescheid habe ich am 26. Oktober per E-Mail Widerspruch erhoben. Bislang habe ich von Ihnen keinerlei Reaktion dazu erhalten. Bitte teilen Sie mir den Stand des Verfahrens und das voraussichtliche Datum [geschwärzt] mit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 165289 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019, GZ Z26-0760/149*73 [#165289] Sehr geehrteAntra…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.08.2019, GZ Z26-0760/149*73 [#165289]
Datum
8. Januar 2020 07:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Widerspruchsverfahren unterliegt die Behörde der 3-Monats-Frist, die sich aus § 75 VwGO ergibt. Diese Frist endet am 26.01.2019. Innerhalb dieser Frist werden wir über Ihren Widerspruch entscheiden. Mit freundlichen Grüßen