Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Abwassergebührensatzung vom 23.11.2016

Ich bitte um die Berechnungsgrundlage, die der Änderung der Abwassergebührensatzung vom 23.11.2016 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 02.12.2016 Nr. 48 - 72. Jahrgang) zugrunde liegt.
Wie und in welcher Höhe haben sie die Kosten für die Abwasserreinigung in den letzten Jahren entwickelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2017
  • Frist
    3. März 2017
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Till Bucker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Till Bucker
Betreff
Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Abwassergebührensatzung vom 23.11.2016 [#20099]
Datum
28. Januar 2017 12:15
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Berechnungsgrundlage, die der Änderung der Abwassergebührensatzung vom 23.11.2016 (Dortmunder Bekanntmachungen vom 02.12.2016 Nr. 48 - 72. Jahrgang) zugrunde liegt. Wie und in welcher Höhe haben sie die Kosten für die Abwasserreinigung in den letzten Jahren entwickelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Till Bucker <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Till Bucker

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Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage #20099 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Bucker, die Stadtentwässerung Dort…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage #20099
Datum
24. Februar 2017 07:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Bucker, die Stadtentwässerung Dortmund kann Ihnen die unten angehängten Informationen zur Verfügung stellen. Die Stadt Dortmund betreibt keine eigenen Klärwerke, sondern zahlt Mitgliedsbeiträge an die Zweckverbände Emschergenossenschaft, Lippe- und Ruhrverband. Die Mitgliedsbeiträge können den Abwassergebührenkalkulationen (Anlage 2 - Seite 1) entnommen werden. (See attached file: 04780-16 Abwassergebühren 2017.pdf) Mit freundlichen Grüßen