Berechnungsgrundlagen und Daten Schwellenwerte der Corona Warnstufen, Corona Ampel

Anfrage an: Bundeskanzleramt

bitte teilen Sie mir zeitnah die Basisdaten mit auf deren Grundlage (beispielsweise ermittlete Kapazitäten der Gesundheitsämter etc.) die Schwellenwerte 50 von 100.000 und 35 von 100.000 für den Corona Warnstufenplan ermittelt wurden.
Desweiteren bitte ich um die genaue Berechnung, wie die Schwellenwerte aus diesen Daten ermittelt wurden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie mi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Berechnungsgrundlagen und Daten Schwellenwerte der Corona Warnstufen, Corona Ampel [#201007]
Datum
16. Oktober 2020 22:33
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir zeitnah die Basisdaten mit auf deren Grundlage (beispielsweise ermittlete Kapazitäten der Gesundheitsämter etc.) die Schwellenwerte 50 von 100.000 und 35 von 100.000 für den Corona Warnstufenplan ermittelt wurden. Desweiteren bitte ich um die genaue Berechnung, wie die Schwellenwerte aus diesen Daten ermittelt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201007/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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