Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft

* Algorithmus bzw. Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft und ihren Anlagen,
* Quelltext des Programms zur Erzeugung einer Rentenauskunft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Algorithmus bz…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
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Betreff
Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft [#58928]
Datum
21. Februar 2019 23:06
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Algorithmus bzw. Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft und ihren Anlagen, * Quelltext des Programms zur Erzeugung einer Rentenauskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
21. Februar 2019 23:06
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928] Sehr geehrte Damen und Herre…
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AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928]
Datum
26. März 2019 09:22
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft“ vom 21.02.2019 (#58928) wurde haben Sie nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist war gestern abgelaufen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
26. März 2019 09:22
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928] Sehr geehrte Damen und Herre…
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AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928]
Datum
14. April 2019 15:39
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft“ vom 21.02.2019 (#58928) wurde haben Sie nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
14. April 2019 15:39
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928]
Datum
12. Juni 2019 11:10
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft“ vom 21.02.2019 (#58928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
12. Juni 2019 11:11
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antwort: AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928] Sehr geehrteAntrags…
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort: AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. [#58928]
Datum
12. Juni 2019 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns Ihre Rentenversicherungsnummer (BKZ) mit. Sollten Sie keine Rentenversicherungsnummer haben, teilen Sie uns bitte folgendes mit: - Ihren Vornamen und Namen - Ihr Geburtsdatum - Ihren Geburtsnamen - Ihren Geburtsort - Ihre Staatsangehörigkeit - Ihre aktuelle Adresse Nach Eingang der Daten leiten wir Ihre Anfrage an die zuständige Fachabteilung weiter. Bitte hängen Sie Ihre Ursprungsmail an Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenh…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft [#58928]
Datum
21. Juli 2019 18:21
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft“ vom 21.02.2019 (#58928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nochmals meine Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Algorithmus bzw. Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft und ihren Anlagen, * Quelltext des Programms zur Erzeugung einer Rentenauskunft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
21. Juli 2019 18:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Rentenhöhe in der Rentenauskunft“ [#58928] [#58928]
Datum
9. August 2019 09:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/58928 Die Deutsche Rentenversicherung ist bislang inhaltlich nicht auf meine Anfrage eingegangen. Sie hat lediglich automatisierte Eingangsbestätigungen bzw. Standardantworten verschickt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 58928.pdf Anfragenr: 58928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund Sehr geehrteAntragsteller/in i…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund
Datum
19. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu der Eingangsbestätigung unseres Hauses vom 30.07.2019 teilen wir Ihnen mit, dass unsere internen Ermittlungen abgeschlossen sind. Zu Ihrem Begehren nehmen wir abschließend wie folgt Stellung: Herausgabe von Quellcodes (Erzeugung einer Rentenauskunft) Ihr Antrag vom 21.07.2019 auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund wird abgelehnt, soweit er die Herausgabe von Quellcodes des Programms zur Erzeugung einer Rentenauskunft betrifft. Nach § 3 Nr. 1 lit. c IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, also auch der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zudem besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Informationen einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen (§ 3 Nr. 4 IFG). Das Leistungs- und Auszahlungssystem des sozialen Sicherungssystems der gesetzlichen Rentenversicherung gehört zu den kritischen Dienstleistungen im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) in Verbindung mit §§ 1 Nr. 3 und 7 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) Die Berechnung von Leistungsansprüchen ist außerdem ein komplexes Zusammenspiel von diversen Programmteilen mit Zugriff auf Datenbanken und Nutzung von Schnittstellen. Darüber hinaus erfolgen technische Vorgänge, die der Erzeugung des Dokuments und dessen Zustellung dienen. Es ist nicht möglich, die entsprechenden Programmteile weiterzugeben, ohne dem Empfänger dabei auch einen tiefen Einblick in die Verarbeitungsprozesse der Datenverarbeitung in der Rentenversicherung zu gewähren und ihm damit Erkenntnisse für Angriffsvektoren auf die Informationstechnik (IT) der Rentenversicherung zu ermöglichen. Das würde zu einer Gefährdung der Daten sämtlicher Versicherter führen. Eine Weitergabe von Quellcodes wäre somit geeignet, die Funktionsfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund als Einrichtung des Staates und Bestandteil kritischer Infrastrukturen zu beeinträchtigen. Darüber hinaus wurde der betreffende Quellcode im Rahmen der Risikoanalyse zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (KRITS-Verordnung) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim Punkt Vertraulichkeit hoch eingestuft. Aus diesen Gründen besteht für Sie kein Anspruch auf Informationszugang zum Quellcode des Programms zur Erzeugung einer Rentenauskunft (§ 3 Nr. 1 lit. c und Nr. 4 IFG). Algorithmus bzw. Berechnungsvorschriften zur Rentenberechnung Ihrem Begehren auf Zugang zum Algorithmus bzw. den Berechnungsvorschriften zur Rentenberechnung kommen wir mit den nachfolgenden Informationen nach. Die Berechnung der Rentenhöhe in Rentenauskünften und Rentenbescheiden ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Die Berechnungsvorschriften sind dort im Dritten Unterabschnitt „Rentenhöhe und Rentenanpassung” zusammengefasst. In diesem Unterabschnitt finden sich Aussagen - zu den Grundsätzen der Rentenberechnung (§ 63 SGB VI), - zur Berechnung und Anpassung der Renten (§§ 64 bis 69 SGB VI), - zur Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§§ 70 bis 78a SGB VI), - zu knappschaftlichen Besonderheiten. (§§ 28 bis 87 SGBVI) und - zur Ermittlung des Monatsbetrages in Sonderfällen (§§ 88 bis 88a SGB VI). Ergänzend zu unseren vorstehenden besteht für Sie die Möglichkeit, unter folgenden Links geeignete Informationsbroschüren aus unserem Internetangebot abzurufen, die einen Aufschluss über allgemeine Grundlagen zur Rentenberechnung in den alten bzw. neuen Bundesländern geben. Alte Bundesländer: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_so_wird_sie_berechnet alte _bundeslaender.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Neue Bundesländer: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_so_wird_sie_berechnet neue bundeslaender.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Gebühren werden im vorliegenden Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. September 2019 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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