Berechtigungsschein Schutzmasken

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich habe gestern, aufgrund von einer Vorerkrankung Berechtigungsscheine für FFP2 bekommen, wofür ich sehr dankbar bin.
Bei mir kam dann die Frage auf, was mit mittellosen, obdachlosen Menschen ist, welche aufgrund des Beschlusses nicht berechtigt sind, solche Bescheinigungen zu erhalten und somit keinen ausreichenden Schutz haben bzw. keinen Zugang zu Lebensmittelgeschäft, Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. erhalten.
Warum wird dieser Personenkreis nicht komplett einbezogen, sondern "nur" Menschen mit den, im Beschlusses besagten Voraussetzungen? Bitte überdenken Sie diese Frage. Denn durch einbeziehen des gesamten oben genannten Personenkreises, wird die Eindämmung begünstigt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2021
  • Frist
    3. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Anni Neu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe gestern…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Anni Neu
Betreff
Berechtigungsschein Schutzmasken [#210179]
Datum
31. Januar 2021 11:10
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe gestern, aufgrund von einer Vorerkrankung Berechtigungsscheine für FFP2 bekommen, wofür ich sehr dankbar bin. Bei mir kam dann die Frage auf, was mit mittellosen, obdachlosen Menschen ist, welche aufgrund des Beschlusses nicht berechtigt sind, solche Bescheinigungen zu erhalten und somit keinen ausreichenden Schutz haben bzw. keinen Zugang zu Lebensmittelgeschäft, Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. erhalten. Warum wird dieser Personenkreis nicht komplett einbezogen, sondern "nur" Menschen mit den, im Beschlusses besagten Voraussetzungen? Bitte überdenken Sie diese Frage. Denn durch einbeziehen des gesamten oben genannten Personenkreises, wird die Eindämmung begünstigt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anni Neu Anfragenr: 210179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210179/
Mit freundlichen Grüßen Anni Neu

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Gz.: ZR 4-1334-IFG-021/2021 Sehr geehrte Frau Neu, die angehängte D…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Gz.: ZR 4-1334-IFG-021/2021
Datum
5. Februar 2021 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Neu, die angehängte Datei erhalten Sie zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen