Bereich Biesenhorst I

Bis zum Jahr 2016 waren Sie für die Verwertung der Grundstücke im Bereich 12683 Berlin:
nördlich Dankratweg/ Östlich Alberichstr., südlich Hadubrandweg, westlich Bahnschienen
zuständig.

Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht dazu, wieviele Grundstück im Zeitraum 2012-2016 von ihnen per Direktvergabe verkauft wurden.
Bitte schlüsseln Sie diese nach Jahren auf, und teilen Sie zusätzlich den Durchschnittsverkaufspreis für jedes Jahr mit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Immobilien Management GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereich Biesenhorst I [#30821]
Datum
14. Juni 2018 12:48
An
Berliner Immobilien Management GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bis zum Jahr 2016 waren Sie für die Verwertung der Grundstücke im Bereich 12683 Berlin: nördlich Dankratweg/ Östlich Alberichstr., südlich Hadubrandweg, westlich Bahnschienen zuständig. Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht dazu, wieviele Grundstück im Zeitraum 2012-2016 von ihnen per Direktvergabe verkauft wurden. Bitte schlüsseln Sie diese nach Jahren auf, und teilen Sie zusätzlich den Durchschnittsverkaufspreis für jedes Jahr mit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Immobilien Management GmbH
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 14.06.2018 teile ich …
Von
Berliner Immobilien Management GmbH
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
22. Juni 2018 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 14.06.2018 teile ich Ihnen wunschgemäß per Email mit, dass wir Ihnen die erbetenen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen können. Unser Unternehmen, die BIM, unterfällt nicht dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Bei der BIM handelt es sich weder um eine Behörde noch um eine sonstige öffentliche Stelle des Landes Berlin, sondern um eine juristische Person des Privatrechts. Auch sind wir ansonsten mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse nicht betraut und ausschließlich rein privatrechtlich tätig. Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen