Bereichsausschuss Rettungsdienst Lörrach

Als Aufsichtsbehörde des Landkreises Lörrach möchte ich von Ihnen wissen, weshalb keine Maßnahmen getroffen bzw veranlasst werden zur Verbesserung der Hilfsfristen im Landkreis Lörrach. Partiell erscheint es nach einer systematischen, staatlichen unterlassenen Hilfeleistung. Durch die doppelte Grenzlage sind mehr Maßnahmen notwendig, was allerdings seit Jahren außer Acht gelassen wird. Direkte Anfragen an den Bereichsausschuss Rettungsdienst sind nicht möglich, da das Landratsamt auf den Ausschuss verweist und dieser wiederum den Datenschutz vorschiebt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Aufsichtsb…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereichsausschuss Rettungsdienst Lörrach [#239222]
Datum
30. Januar 2022 13:19
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Aufsichtsbehörde des Landkreises Lörrach möchte ich von Ihnen wissen, weshalb keine Maßnahmen getroffen bzw veranlasst werden zur Verbesserung der Hilfsfristen im Landkreis Lörrach. Partiell erscheint es nach einer systematischen, staatlichen unterlassenen Hilfeleistung. Durch die doppelte Grenzlage sind mehr Maßnahmen notwendig, was allerdings seit Jahren außer Acht gelassen wird. Direkte Anfragen an den Bereichsausschuss Rettungsdienst sind nicht möglich, da das Landratsamt auf den Ausschuss verweist und dieser wiederum den Datenschutz vorschiebt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 30.01.2022 und kommen nach Prüfung Ihr…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst Lörrach [#239222]
Datum
8. Februar 2022 07:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 30.01.2022 und kommen nach Prüfung Ihrer Anfrage wieder auf Sie zu. Freundliche Grüße
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Zugang zu den Maßnahmenplanungen im Rettungsdienstbereich Lörrach teile…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst Lörrach [#239222]
Datum
10. März 2022 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Zugang zu den Maßnahmenplanungen im Rettungsdienstbereich Lörrach teilen wir Ihnen mit, dass das Regierungspräsidium Freiburg hierfür nicht zuständige Stelle ist. Das Regierungspräsidium ist nicht informationspflichtige Stelle i.S.v. § 1 Absatz 2 LIFG, sondern im vorliegenden Fall der Bereichsausschuss Lörrach. Der Bereichsausschuss als Gremium ist Urheber der Bereichspläne, die die notwendigen Maßnahmenpläne enthalten, zu denen Sie Zugang begehren. Somit möchten wir Sie bitten, sich direkt an den Bereichsausschuss Lörrach zu wenden und dort den Antrag auf Zugang zu stellen. Die E-Mail Adresse der Geschäftsstelle des Bereichsausschusses Lörrach lautet: <<Name und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erhalte weder vom Bereichsausschuss noch vom Landratsamt Lörrach Informationen,…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschuss Rettungsdienst Lörrach [#239222]
Datum
10. März 2022 18:08
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erhalte weder vom Bereichsausschuss noch vom Landratsamt Lörrach Informationen, wer namentlich in dem Gremium sitzt. Desweiteren sind die Hilfsfristabweichungen bereits seit vielen Jahren vorhanden. Wer ist im Falle des Versagens des Landkreises die nächste Instanz? Das RP oder das IM? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>