Bereichsausschüsse Rettungsdienst

Warum verweigern die Bereichsausschüsse Rettungsdienst die Angaben über die Mitglieder, die über die Gesundheit der Menschen in den Stadt- und Landkreises entscheiden? Können Sie als Dach-Behörde mir mitteilen, welche Personen mit welcher Funktion in den Bereichsausschüssen Rettungsdienst Lörrach sowie Freiburg/ Breisgau-Hochschwarzwald sitzen? Bisherige Anfragen wurden mit fraglichem Verweis auf Datenschutz nicht umfassend beantwortet. Allerdings möchte ich gerne die "Funktionsträger" anschreiben, weshalb sie sich nicht für eine Erfüllung der Hilfsfristen gemäß RDG BW einsetzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum verweige…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereichsausschüsse Rettungsdienst [#239220]
Datum
30. Januar 2022 13:13
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum verweigern die Bereichsausschüsse Rettungsdienst die Angaben über die Mitglieder, die über die Gesundheit der Menschen in den Stadt- und Landkreises entscheiden? Können Sie als Dach-Behörde mir mitteilen, welche Personen mit welcher Funktion in den Bereichsausschüssen Rettungsdienst Lörrach sowie Freiburg/ Breisgau-Hochschwarzwald sitzen? Bisherige Anfragen wurden mit fraglichem Verweis auf Datenschutz nicht umfassend beantwortet. Allerdings möchte ich gerne die "Funktionsträger" anschreiben, weshalb sie sich nicht für eine Erfüllung der Hilfsfristen gemäß RDG BW einsetzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30. Januar 2022 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Bereichsausschüsse Rettungsdienst [#239220]
Datum
31. Januar 2022 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30. Januar 2022 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM6-5461-397/4 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bereichsausschüssen in den Rettu…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Bereichsausschüsse Rettungsdienst [#239220]
Datum
17. Februar 2022 14:42
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM6-5461-397/4 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bereichsausschüssen in den Rettungsdienstbereichen Lörrach sowie Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald. Leider verfügen wir nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen. Bei den Bereichsausschüssen handelt es sich zudem um Organe der rettungsdienstlichen Selbstverwaltung (§ 5 Rettungsdienstgesetz). Sie entscheiden insofern in eigener Zuständigkeit über entsprechende Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Ihrem Wunsch entsprechend haben wir davon abgesehen, Ihre Daten weiterzugeben. Wir regen deshalb an, sich unmittelbar an die Bereichsausschüsse bzw. deren Geschäftsstellen zu wenden. Uns liegen von dort folgende Kontaktdaten vor: Geschäftsstelle des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Lörrach DRK-Kreisverband Lörrach e. V. Weiler Str. 6, 79540 Lörrach E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Geschäftsstelle des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Stadt Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald DRK-Kreisverband Freiburg e. V. Dunantstr.2, 79110 Freiburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nennung der Adressen der benannten Bereichsausschüsse. Diese s…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bereichsausschüsse Rettungsdienst [#239220]
Datum
21. Februar 2022 08:43
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nennung der Adressen der benannten Bereichsausschüsse. Diese sind mir bereits bekannt. Aber vor allem der Ausschuss Freiburg/ Breisgau-Hochschwarzwald mauert seit fast einem Jahr. Für Lörrach habe ich eine Auflistung der Organisationen erhalten. Der andere Ausschuss verweist an das Regierungspräsidium Freiburg. Ich möchte vom Innenministerium wissen, weshalb diese Gremien so anonym arbeiten (dürfen)? Warum ist das nicht standardisiert und öffentlich? Hier wird in der Anonymität die Gesundheit der Menschen verhandelt. Warum kostet ein Krankentransport in NRW 300,- Euro und in Baden-Württemberg muss man sich als Anbieter mit 125 Euro begnügen? Diese Fragen möchte ich an Verantwortliche stellen können. Aber ich weiß leider nicht, wer darüber verhandelt (im öffentlichen Auftrag!). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM6-5461-397/4 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten, die späte Antwort zu ent…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Bereichsausschüsse Rettungsdienst [#239220]
Datum
9. März 2022 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM6-5461-397/4 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten, die späte Antwort zu entschuldigen. Gerne gehen wir zunächst nochmals auf die Stellung der Bereichsausschüsse ein: Wie bereits dargestellt, sind die Bereichsausschüsse Organe der rettungsdienstlichen Selbstverwaltung (§ 5 Rettungsdienstgesetz (RDG)), die im vorgegebenen Rahmen in eigener Zuständigkeit entscheiden. Den Rahmen bilden insbesondere das Rettungsdienstgesetz und der Rettungsdienstplan des Landes. Beide Regelungen sind auf der Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/s... <https://im.baden-wuerttemberg.de/de/s...> Nach § 30a RDG ist Rechtsaufsichtsbehörde über den Bereichsausschuss das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt des Stadtkreises als untere Verwaltungsbehörde. Erstreckt sich der Rettungsdienstbereich über mehrere Landkreise oder Stadtkreise, ist das Regierungspräsidium oder die von ihm bestimmte Behörde Rechtsaufsichtsbehörde. Im Fall des Rettungsdienstbereichs Stadt Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist das Regierungspräsidium Freiburg Rechtsaufsichtsbehörde über den Bereichsausschuss. Zur abschließenden Klärung Ihres Anliegens regen wir an, sich nochmals an den Bereichsausschuss zu wenden. Parallel dazu haben wir das Regierungspräsidium Freiburg gebeten, den Bereichsausschuss über die Rechtsauffassung des Innenministeriums zum Umfang mit Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz zu informieren. Zu Ihrer Frage zu den Krankentransporttarifen können wir Folgendes mitteilen: Der Rettungsdienst, einschließlich des Krankentransports, liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. In Baden-Württemberg erbringen die Leistungsträger den Rettungsdienst in eigener Verantwortung (sog. Selbstverwaltung). Sofern sie oder private Unternehmen im Bereich des Krankentransports tätig werden möchten, bedürfen sie zwar einer Genehmigung. Abgesehen davon herrscht in diesem Bereich aber freier Wettbewerb. Die Benutzungsentgelte für den Krankentransport werden nach § 28 Absatz 4 des Rettungsdienstgesetzes für den Rettungsdienstbereich zwischen den Kostenträgern (insbesondere Krankenkassen) und den einzelnen Leistungserbringern (Krankentransportunternehmen sowie Leistungsträger) vereinbart. Dabei besteht die Möglichkeit, mit den einzelnen Leistungserbringern unterschiedliche Benutzungsentgelte zu vereinbaren. Damit können wirtschaftlich ungünstige Bedingungen (beispielsweise Krankentransport in den Nachtstunden oder an Wochenenden) ausgeglichen werden (Abschnitt X. Ziffer 3. Rettungsdienstplan Baden-Württemberg 2014). Vor diesem Hintergrund ist zu erklären, dass innerhalb des Landes im Rahmen der rettungsdienstlichen Selbstverwaltung unterschiedliche Krankentransporttarife vereinbart sind und auch Abweichungen zur Tarifgestaltung in anderen Bundesländern bestehen. Freundliche Grüße