Bereinigungsgesetze

Meine frage an sie bezieht sich auf das Bereinigungsgesetz von 2006:

Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 

Hier wurden in verschiedensten Gesetzen die Geltungsbereiche gestrichen.

Darunter fiel die StPo, die ZPO und dass GVG.

Diese Streichung des Geltungsbereiches ist ebenfalls 1990 bei der Wiedervereinigung im GG bei Paragraph 23 passiert.

Dieser gab ebenfalls einen Geltungsbereich an, der daraufhin in der Präambel erwähnt wird.

Dies erfolgte 2006 jedoch nicht bei den genanten Gesetzen. Es ist den Meisten die sich damit beschäftigen, daher nicht schlüssig, warum dieser gestrichen wurde und welche Auswirkungen dies auf die Gesetze hat.

Ich hoffe sie können mir da helfen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine frage an s…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereinigungsgesetze [#60494]
Datum
7. März 2019 22:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine frage an sie bezieht sich auf das Bereinigungsgesetz von 2006: Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006  Hier wurden in verschiedensten Gesetzen die Geltungsbereiche gestrichen. Darunter fiel die StPo, die ZPO und dass GVG. Diese Streichung des Geltungsbereiches ist ebenfalls 1990 bei der Wiedervereinigung im GG bei Paragraph 23 passiert. Dieser gab ebenfalls einen Geltungsbereich an, der daraufhin in der Präambel erwähnt wird. Dies erfolgte 2006 jedoch nicht bei den genanten Gesetzen. Es ist den Meisten die sich damit beschäftigen, daher nicht schlüssig, warum dieser gestrichen wurde und welche Auswirkungen dies auf die Gesetze hat. Ich hoffe sie können mir da helfen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereinigungsgesetze“ vom 07.03.2019 (#60494) w…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Bereinigungsgesetze [#60494]
Datum
9. April 2019 09:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereinigungsgesetze“ vom 07.03.2019 (#60494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereinigungsgesetze“ vom 07.03.2019 (#60494) w…
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Betreff
AW: Bereinigungsgesetze [#60494]
Datum
9. April 2019 09:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereinigungsgesetze“ vom 07.03.2019 (#60494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. März, in der Sie nach den Auswirkungen des Ers…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Bereinigungsgesetze [#60494] - BMJV-ID: [11879002]
Datum
27. Mai 2019 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. März, in der Sie nach den Auswirkungen des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) auf die Geltungsbereiche des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO) fragen. Vorab möchte ich mich für die verspätete Antwort recht herzlich bei Ihnen entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Ganz allgemein kann ich Ihnen Folgendes dazu mitteilen: Rechtsbereinigungsgesetze setzen älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat, außer Kraft. Die Bundesregierung verfolgt mit den Rechtsbereinigungsgesetzen ausschließlich das Ziel, den Bestand der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen übersichtlich zu halten, damit klar erkennbar ist, welche Rechtsnormen heute und in Zukunft Anwendung finden. Durch die Artikel 14, 49 und 67 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz sind diejenigen Paragrafen der Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und zur StPO aufgehoben worden, die Inkrafttretensvorschriften enthielten. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze haben sich die Inkrafttretensregelungen in den Einführungsgesetzen – wie jede andere Inkrafttretensvorschrift auch – vollzogen. Sie konnten deshalb aufgehoben werden. Die Aufhebung der Inkrafttretensvorschriften für das GVG, die ZPO und die StPO hat keinen Einfluss darauf, dass diese Gesetze weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht sind. Zusammengefasst ist ein einmal in Kraft getretenes Gesetz solange gültig, bis es durch ein späteres Gesetz ausdrücklich aufgehoben wird. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen