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Bereits registrierte SIM-Karte

Hallo,
Ich brauchte eine Prepaid-SIM Karte, habe diese in einem Internetcafé gekauft und wollte, wie in der Anleitung beschrieben die registrierung durchführen.
Dies ging nicht.
Die Hotline des Anbieters hat mir gesagt, dass die Nummer schon registriert ist und ich mich an den Händler wenden soll.
Dieser hat mir gesagt ich soll mich nicht an die Anleitung halten - die Karte ist schon registriert, auf wen wollte er mir nicht sagen?!
Was kann ich nun tun? Verstößt das nicht gegen das Gesetz?
Da sie ja funktioniert, hat er sie nicht zurück genommen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, Ich brauchte…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereits registrierte SIM-Karte [#169076]
Datum
22. Oktober 2019 19:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ich brauchte eine Prepaid-SIM Karte, habe diese in einem Internetcafé gekauft und wollte, wie in der Anleitung beschrieben die registrierung durchführen. Dies ging nicht. Die Hotline des Anbieters hat mir gesagt, dass die Nummer schon registriert ist und ich mich an den Händler wenden soll. Dieser hat mir gesagt ich soll mich nicht an die Anleitung halten - die Karte ist schon registriert, auf wen wollte er mir nicht sagen?! Was kann ich nun tun? Verstößt das nicht gegen das Gesetz? Da sie ja funktioniert, hat er sie nicht zurück genommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Oktober 2019. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürge…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte - Bereits registrierte SIM-Karte [#169076] - BMJV-ID: [14350002]
Datum
30. Oktober 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
f052.jpg
15,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Oktober 2019. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Ich kann in dieser Angelegenheit nicht tätig werden bzw. Ihnen behilflich sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Dagegen kann das BMJV keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten vorbehalten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich zu Ihrer Nachricht inhaltlich nicht Stellung nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht habe ich zu weit ausgeholt. Was mich im Gru…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - Bereits registrierte SIM-Karte [#169076] - BMJV-ID: [14350002] [#169076]
Datum
16. November 2019 20:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht habe ich zu weit ausgeholt. Was mich im Grunde eigentlich interessiert: Ist es ein Gesetzesverstoß des Verkäufers eine bereits registrierte SIM-Karte (registriert auf unbekannt) zu verkaufen - sie war noch orignalverpackt! - ist dies dann nicht eine Straftat, da sie gegen das Gesetz verstößt, bzw. sollte ich dies der Polizie melden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169076

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 16. November 2019. Zunächst …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte - Bereits registrierte SIM-Karte [#169076] [#169076] - BMJV-ID: [14776002]
Datum
22. November 2019 09:55
Status
f6437.jpg
15,4 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 16. November 2019. Zunächst möchte ich Sie erneut darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst ist. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Dagegen kann das BMJV keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten vorbehalten. Lieber <Information-entfernt> Soweit Sie den Verdacht strafbarer Handlungen hegen, weise ich darauf hin, dass die Anzeige einer Straftat und ein ggf. zu stellender Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht, am zweckmäßigsten jedoch bei den Behörden und Beamten des Polizeidienstes angebracht werden kann (§ 158 der Strafprozessordnung). Eine Zuständigkeit des BMJV ist auch insoweit nicht gegeben. Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass in dieser Sache keine Auskunft mehr erteilt bzw. kein weiteres Schreiben ergehen wird. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.