Bereitstellung des elektronischen Eink.Steuerbescheid

Bitte geben Sie mir Auskunft, warum die Eink.Steuerbescheid nur einmal elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Nachdem ich Einspruch erhoben hatte wurdem diesem stattgegeben und der Steuerbescheid geändert. Meine Software WISO steuer:Sparbuch meldet, dass die elektronische Bereitstellung nur einmalig erfolgt.
Ich bitte um eine stichhaltige Begründung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereitstellung des elektronischen Eink.Steuerbescheid [#204590]
Datum
28. November 2020 20:59
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte geben Sie mir Auskunft, warum die Eink.Steuerbescheid nur einmal elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Nachdem ich Einspruch erhoben hatte wurdem diesem stattgegeben und der Steuerbescheid geändert. Meine Software WISO steuer:Sparbuch meldet, dass die elektronische Bereitstellung nur einmalig erfolgt. Ich bitte um eine stichhaltige Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204590/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzbehörde Hamburg
Anfrage Transparenzgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie aufgrund urlaubsbedingter Abwesenh…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Anfrage Transparenzgesetz
Datum
5. Januar 2021 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit meine leicht verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich meiner Ansicht um eine einfache elektronische Auskunft, die gemäß § 1 Abs 3. der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gebührenfrei ist. Sie hätten gerne eine Antwort auf die Frage, warum derzeit keine Änderungsbescheide zu Einkommensteuerbescheiden elektronisch bekanntgegeben werden. Die bundesweit von den Finanzämtern seit Frühjahr 2020 erstmalig eingesetzte elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten wurde und wird über mehrere Jahre hinweg in mehreren Stufen programmiert und eingesetzt. In der derzeit eingesetzten ersten Stufe werden ausschließlich erstmalige Einkommensteuerbescheide unbeschränkt Steuerpflichtiger elektronisch bekanntgegeben. In weiteren Stufen wird dann zunächst die Bekanntgabe erstmaliger Steuerbescheide anderer Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) realisiert, bevor schließlich Änderungsbescheide und später alle weiteren Verwaltungsakte technisch umgesetzt werden. Diese stufenweise Umsetzung hat den Vorteil, dass Schritt für Schritt die Standardfälle, sprich nicht zu ändernde Steuerbescheide, umgesetzt werden und die hiervon betroffenen Steuerpflichtigen nicht warten müssen, bis die vollständige technische Umsetzung der elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten inklusive aller Besonderheiten programmiert ist. Wann die von Ihnen angefragten Änderungsbescheide zu Einkommensteuerbescheiden zeitlich genau in Produktion gehen, ist derzeit nicht seriös zu prognostizieren, da natürlich auch die bundesweite Steuerverwaltung durch umfangreiche Budgetkürzungen zur finanziellen Bewältigung der Coronakrise beiträgt und demzufolge ihre Planung deutlich anpassen muss. Vor Ende des Jahres 2022 wird aber sicherlich keine diesbezügliche Umsetzung erfolgen. Ich gehe davon aus, Ihre Anfrage hiermit vollumfänglich beantwortet zu haben. Beste Grüße