Bereitstellung eines Webportals

auf dem Internetauftritt der Datenschutzkonferenz (DSK) heißt es unter folgendem Link:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200526_orientierungshilfe_e_mail_verschluesselung.pdf (Seite 2, Fußnote 4)

„4 Für die Kommunikation mit betroffenen natürlichen Personen (z. B. mit Kunden) kann ein Kommunikationsweg in der Bereitstellung eines Webportals bestehen.“

1.)
Ist der BfDI bestrebt, ein solches Webportal für die Anfragenden zur Verfügung zu stellen oder hat ein solches Portal?

2.)
Welche Kosten sind beim BfDI hierfür veranschlagt (bitte einmalig nach Software und Lizenzgebühr jährlich)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf dem Internetauf…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereitstellung eines Webportals [#194184]
Datum
3. August 2020 12:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf dem Internetauftritt der Datenschutzkonferenz (DSK) heißt es unter folgendem Link: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200526_orientierungshilfe_e_mail_verschluesselung.pdf (Seite 2, Fußnote 4) „4 Für die Kommunikation mit betroffenen natürlichen Personen (z. B. mit Kunden) kann ein Kommunikationsweg in der Bereitstellung eines Webportals bestehen.“ 1.) Ist der BfDI bestrebt, ein solches Webportal für die Anfragenden zur Verfügung zu stellen oder hat ein solches Portal? 2.) Welche Kosten sind beim BfDI hierfür veranschlagt (bitte einmalig nach Software und Lizenzgebühr jährlich)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194184/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 25-780/001 II#0552 Der…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 25-780/001 II#0552
Datum
4. August 2020 14:35
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
448,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-780/001 II#0552 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/001 II#0552 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag: Bereitstellung eines Webportals [#194184] # 25-780/001 II#0552
Datum
10. August 2020 16:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
509,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/001 II#0552 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen