Bereitstellung von Informationen an ausländische Geheimdienste durch die ehemalige Hauptstelle für Befragungswesen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Aus gegeben Anlass:

https://fragdenstaat.de/blog/2019/05/29/klage-gegen-bnd-erfolgreich-geheimdienst-muss-grundsatzlich-auskunft-geben/

Bereitstellung von Informationen an ausländische Geheimdienste durch die ehemalige Hauptstelle für Befragungswesen.

1. Welche Dokumente oder aktenkundige Informationen hat das Bundeskanzleramt darüber vorliegen, welche Informationen die ehemalige Hauptstelle für Befragungswesen an ausländische Geheimdienste bereitgestellt hatte?

2. Wurden diese weitergegebenen Informationen aktenkundig bei Bedarf bereinigt im Hinblick auf Datenschutzgründen und die Nichtweitergabe möglicher militärisch nutzbarer Daten?

3. Welche Dokumente oder aktenkundige Informationen hat das Bundeskanzleramt darüber vorliegen, wie es ausgeschlossen wurde, dass solche weitergegebene Informationen nicht zum militärischen Lagebild der alliierten Partnerdienste der Bundesrepublik Deutschland beitrugen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus gegeben Anlass:…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bereitstellung von Informationen an ausländische Geheimdienste durch die ehemalige Hauptstelle für Befragungswesen [#147838]
Datum
1. Juni 2019 03:57
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus gegeben Anlass: https://fragdenstaat.de/blog/2019/05/29/klage-gegen-bnd-erfolgreich-geheimdienst-muss-grundsatzlich-auskunft-geben/ Bereitstellung von Informationen an ausländische Geheimdienste durch die ehemalige Hauptstelle für Befragungswesen. 1. Welche Dokumente oder aktenkundige Informationen hat das Bundeskanzleramt darüber vorliegen, welche Informationen die ehemalige Hauptstelle für Befragungswesen an ausländische Geheimdienste bereitgestellt hatte? 2. Wurden diese weitergegebenen Informationen aktenkundig bei Bedarf bereinigt im Hinblick auf Datenschutzgründen und die Nichtweitergabe möglicher militärisch nutzbarer Daten? 3. Welche Dokumente oder aktenkundige Informationen hat das Bundeskanzleramt darüber vorliegen, wie es ausgeschlossen wurde, dass solche weitergegebene Informationen nicht zum militärischen Lagebild der alliierten Partnerdienste der Bundesrepublik Deutschland beitrugen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ihr Antrag nach dem IFG; 13IFG-02814 In 2019 NA 118 Sehr geehrteAntragsteller/in bevor ich Ihren Antrag weiter be…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG; 13IFG-02814 In 2019 NA 118
Datum
4. Juni 2019 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bevor ich Ihren Antrag weiter bearbeiten kann bitte ich um Angabe einer zustellfähigen Postadresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG; 13IFG-02814 In 2019 NA 118 [#147838] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postfach Adr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG; 13IFG-02814 In 2019 NA 118 [#147838]
Datum
6. Juni 2019 11:38
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postfach Adresse. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Ihr Antrag nach dem IFG; 13IFG-02814 In 2019 NA 118 [#147838] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informations…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG; 13IFG-02814 In 2019 NA 118 [#147838]
Datum
14. September 2019 09:42
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bereitstellung von Informationen an ausländische Geheimdienste durch die ehemalige Hauptstelle für Befragungswesen“ vom 01.06.2019 (#147838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>