Bergwerk Grube Amalienhöhe in Waldalgesheim

In einem Zeitungsbericht der AZ-vom 18.03.2017 „Zukunftspläne für das Waldalgesheimer Bergwerk Amalienhöhe“, online unter http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/vg-rhein-nahe/waldalgesheim/zukunftsplaene-fuer-das-waldalgesheimer-bergwerk-amalienhoehe_17758437.htm abrufbar, heißt es u.a.:

[...] Für den Turm gibt es ohnehin klare Richtlinien: Die Untere Denkmalschutzbehörde nannte das Jahr 2030 als spätesten Zeitpunkt, zu dem er wieder stehen soll. Richter gab an, die Erlöse aus den Vermarktungen von Häusern und Wohnungen für den Wiederaufbau des Turms verwenden zu wollen. „Ohne Baugebiet wird das nicht funktionieren“, machte er seinen Standpunkt klar. [...]

1. Bitte übersenden Sie mir das Schriftstück zu, indem der Wiederaufbau des Bergwerkturms auferlegt wurde.

2. Wie steht Ihre Behörde oder Ihnen unterstellte Behörden zur Aussage des Besitzers, dass er ohne das im Zeitungsartikel genannte Baugebiet den Wiederaufbau des Bergwerkturms nicht umsetzen wird und somit der Vorgabe der Denkmalschutzbehörde nicht nachkommen wird?

3. Wie sehen die weiteren Schritte aus? Gibt es bspw. einen Zeitplan bis 2030? Wann muss mit dem Wiederaufbau begonnen werden?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Zeitu…
An Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Bergwerk Grube Amalienhöhe in Waldalgesheim [#28613]
Datum
4. April 2018 21:57
An
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Zeitungsbericht der AZ-vom 18.03.2017 „Zukunftspläne für das Waldalgesheimer Bergwerk Amalienhöhe“, online unter http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/vg-rhein-nahe/waldalgesheim/zukunftsplaene-fuer-das-waldalgesheimer-bergwerk-amalienhoehe_17758437.htm abrufbar, heißt es u.a.: [...] Für den Turm gibt es ohnehin klare Richtlinien: Die Untere Denkmalschutzbehörde nannte das Jahr 2030 als spätesten Zeitpunkt, zu dem er wieder stehen soll. Richter gab an, die Erlöse aus den Vermarktungen von Häusern und Wohnungen für den Wiederaufbau des Turms verwenden zu wollen. „Ohne Baugebiet wird das nicht funktionieren“, machte er seinen Standpunkt klar. [...] 1. Bitte übersenden Sie mir das Schriftstück zu, indem der Wiederaufbau des Bergwerkturms auferlegt wurde. 2. Wie steht Ihre Behörde oder Ihnen unterstellte Behörden zur Aussage des Besitzers, dass er ohne das im Zeitungsartikel genannte Baugebiet den Wiederaufbau des Bergwerkturms nicht umsetzen wird und somit der Vorgabe der Denkmalschutzbehörde nicht nachkommen wird? 3. Wie sehen die weiteren Schritte aus? Gibt es bspw. einen Zeitplan bis 2030? Wann muss mit dem Wiederaufbau begonnen werden? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Für die Beantwortung Ihrer Anfrage beachten Sie bitte die Anhänge. Mit freundlichen …
Von
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Bergwerk Grube Amalienhöhe in Waldalgesheim [#28613]
Datum
18. April 2018 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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An Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Details
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Betreff
AW: WG: Bergwerk Grube Amalienhöhe in Waldalgesheim [#28613]
Datum
18. April 2018 14:55
An
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>