Bericht der Bundesregierung ... Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017 - Migrationspakt

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Nachdem mindestens 10 nahezu gleichlautende Petitionen vom Bundestag blockiert wurden ist musste dem Druck der Bevölkerung nachgegeben und eine Petition zur Zeichung veröffentlicht werden. Diese wurde am 21.11.2018 veröffentlicht und hatte innerhalb von 3 Tagen 50.000 Mitzeichner.
Die Petition kann noch bis 19 Dezember 2018 mitgezeichnet werden wobei die Vereinbarung bereits zuvor unterzeichnet werden soll.
——

‘Vereinte Nationen (UNO) - Global Compact for Migration vom 01.11.2018

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.

Begründung ....’

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html

——

Wie die Zeitung die Welt nun recherchiert hat:

—-

‘Migration: „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte aktiv mitgestaltet“
Deutschland war offenbar viel stärker an der Ausarbeitung des UN-Paktes beteiligt, als das Kanzleramt bisher zugegeben hat. Der Völkerrechtler Herdegen mahnt, die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Dokuments nicht zu unterschätzen.
....
Die internationale Vereinbarung stößt nicht nur in der sächsischen Union auf Skepsis. Der CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt hatte sich auf einem Parteitag vor einer Woche mit einem Beschluss gegen den Migrationspakt gestellt. Auch bei den CDU-Regionalkonferenzen im thüringischen Seebach und in Halle an der Saale stellten viele Teilnehmer den Pakt infrage. Als Annegret Kramp-Karrenbauer, die Mitbewerberin auf den CDU-Vorsitz, den Migrationspakt vor rund 400 CDU-Mitgliedern am Donnerstagabend in Halle verteidigte, rührte sich kaum eine Hand zum Beifall.
...
Recherchen der WELT AM SONNTAG ergaben, dass Deutschland an der Ausarbeitung sowohl des UN-Migrationspaktes als auch des Flüchtlingspaktes der Vereinten Nationen weit stärker beteiligt war, als das Kanzleramt bisher eingeräumt hat. Die Bundesregierung habe dazu ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen UN-Organisationen „weiter intensiviert“, heißt es in einem Dokument des Auswärtigen Amtes.
..
Das 144-Seiten-Papier trägt den Titel „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“. Es wurde im August geschrieben, im Oktober gedruckt und liegt WELT AM SONNTAG vor.

„Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet“, heißt es in dem vom Referat OR07 des Außenministeriums verfassten Dokument. Zudem macht das Papier deutlich, dass die Regierung den Migrationspakt zwar als völkerrechtlich unverbindlich einstuft. In ihrem offiziellen Bericht heißt es aber auch, der Migrationspakt sei „als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“.

Zu diesem Urteil kommt auch der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen: Man müsse „ganz klar sehen, dass auch solche Dokumente als sogenanntes weiches Recht, Soft Law, die Auslegung und Fortentwicklung des geltenden Rechts der verbindlichen Normen mitsteuern und damit natürlich auch am Ende rechtliche Wirkungen bekommen.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article184423390/Migration-Deutschland-hat-die-Ausgestaltung-der-beiden-Pakte-aktiv-mitgestaltet.html

Ich bitte um die Veröffentlichung des Dokumentes:
‘Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017’

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. November 2018
  • Frist
    28. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem mindeste…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht der Bundesregierung ... Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017 - Migrationspakt [#34887]
Datum
25. November 2018 08:02
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem mindestens 10 nahezu gleichlautende Petitionen vom Bundestag blockiert wurden ist musste dem Druck der Bevölkerung nachgegeben und eine Petition zur Zeichung veröffentlicht werden. Diese wurde am 21.11.2018 veröffentlicht und hatte innerhalb von 3 Tagen 50.000 Mitzeichner. Die Petition kann noch bis 19 Dezember 2018 mitgezeichnet werden wobei die Vereinbarung bereits zuvor unterzeichnet werden soll. —— ‘Vereinte Nationen (UNO) - Global Compact for Migration vom 01.11.2018 Text der Petition Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei. Begründung ....’ https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html —— Wie die Zeitung die Welt nun recherchiert hat: —- ‘Migration: „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte aktiv mitgestaltet“ Deutschland war offenbar viel stärker an der Ausarbeitung des UN-Paktes beteiligt, als das Kanzleramt bisher zugegeben hat. Der Völkerrechtler Herdegen mahnt, die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Dokuments nicht zu unterschätzen. .... Die internationale Vereinbarung stößt nicht nur in der sächsischen Union auf Skepsis. Der CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt hatte sich auf einem Parteitag vor einer Woche mit einem Beschluss gegen den Migrationspakt gestellt. Auch bei den CDU-Regionalkonferenzen im thüringischen Seebach und in Halle an der Saale stellten viele Teilnehmer den Pakt infrage. Als Annegret Kramp-Karrenbauer, die Mitbewerberin auf den CDU-Vorsitz, den Migrationspakt vor rund 400 CDU-Mitgliedern am Donnerstagabend in Halle verteidigte, rührte sich kaum eine Hand zum Beifall. ... Recherchen der WELT AM SONNTAG ergaben, dass Deutschland an der Ausarbeitung sowohl des UN-Migrationspaktes als auch des Flüchtlingspaktes der Vereinten Nationen weit stärker beteiligt war, als das Kanzleramt bisher eingeräumt hat. Die Bundesregierung habe dazu ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen UN-Organisationen „weiter intensiviert“, heißt es in einem Dokument des Auswärtigen Amtes. .. Das 144-Seiten-Papier trägt den Titel „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“. Es wurde im August geschrieben, im Oktober gedruckt und liegt WELT AM SONNTAG vor. „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet“, heißt es in dem vom Referat OR07 des Außenministeriums verfassten Dokument. Zudem macht das Papier deutlich, dass die Regierung den Migrationspakt zwar als völkerrechtlich unverbindlich einstuft. In ihrem offiziellen Bericht heißt es aber auch, der Migrationspakt sei „als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“. Zu diesem Urteil kommt auch der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen: Man müsse „ganz klar sehen, dass auch solche Dokumente als sogenanntes weiches Recht, Soft Law, die Auslegung und Fortentwicklung des geltenden Rechts der verbindlichen Normen mitsteuern und damit natürlich auch am Ende rechtliche Wirkungen bekommen.“ https://www.welt.de/politik/deutschland/article184423390/Migration-Deutschland-hat-die-Ausgestaltung-der-beiden-Pakte-aktiv-mitgestaltet.html Ich bitte um die Veröffentlichung des Dokumentes: ‘Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017’
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, die dieser Anfrage gehört auch der initiale Entwurf 'Zero Draft' vom Ap…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Bericht der Bundesregierung ... Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017 - Migrationspakt [#34887]
Datum
25. November 2018 11:05
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die dieser Anfrage gehört auch der initiale Entwurf 'Zero Draft' vom April 2018 aus dem Thinktank des Bundeskanzleramtes, erstellt von den Mitarbeitern: Nadine Biehler und Steffen Angenendt wie Die Welt am 25.11.2018 berichtet. Diese komplette Anfrage wird vorerst zurückgezogen bis zur Bestätigung über die Kosten der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, weiterhin ergänzend bitte jegliche Kommunikation mit Christopph Heusgen sowie auch…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Bericht der Bundesregierung ... Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017 - Migrationspakt [#34887]
Datum
25. November 2018 11:38
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, weiterhin ergänzend bitte jegliche Kommunikation mit Christopph Heusgen sowie auch die Kommunikation mit der Ehefrau Heusgens 'Botschafter Heusgen verhalf seiner Frau zum Job bei der UNO --- "... dass meine Frau Ina eine Stelle in deinem Büro bekommt" Wie der deutsche Uno-Botschafter Christoph Heusgen seine Beziehungen spielen ließ, um seiner Frau einen Job bei der Uno in New York zuzuschanzen. ...Draußen im Land war Christoph Heusgen all die Jahre nur einer von diesen "Noch nie gehört"-Namen. Er gab fast keine Interviews, hielt nur selten eine Rede, saß nicht bei Anne Will herum. Dem diskreten Herrn Heusgen reichte es völlig aus, dass er die größten Geheimnisse der Bundesregierung kannte und die wichtigste Frau des Landes auf ihn hörte: Kanzlerin Angela Merkel. Schon seit 2005 war Heusgen im Kanzleramt ihr Chefberater für Außen- und Sicherheitspolitik, flog bei jeder Auslandsreise mit, einer der engsten vier, fünf Getreuen. Während andere draußen nur redeten, hatte Heusgen im Amt was zu sagen. Der Rest war Diplomatie, Bescheidenheit, die Stille der Macht. .. Umso überraschender, dass nun ausgerechnet der so dezente Heusgen eine Grenze des Anstands verletzt hat. Seit ein paar Monaten ist der Rheinländer der neue deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York. Es war ein Traum, den ihm die Kanzlerin zum Ende seines Berufslebens, mit 62, erfüllt hat. Doch Heusgen ging nicht allein, er ging mit seiner Frau. Und damit sie in New York bei der Uno einen gut dotierten Posten ergatterte, wollte Heusgen offenbar mit einer anmaßenden Mail mehr Einfluss nehmen, als sich das mit seinem Amt verträgt. Die Mail liest sich so unverschämt, als wäre die Uno seiner Gattin die Stelle schuldig, weil Deutschland zu den größten Zahlern der Weltorganisation gehört. Und tatsächlich bekam Heusgens Frau ihren Arbeitsplatz in Manhattan. ... Seine Frau Ina, Anfang 40, ist promovierte Spitzenbeamtin, hatte zwei Jahre lang im Bundeskanzleramt gearbeitet, war dann im Auswärtigen Amt zur stellvertretenden Referatsleiterin aufgestiegen ..' http://www.spiegel.de/spiegel/botschafter-heusgen-verhalf-seiner-frau-zum-job-bei-der-uno-a-1178546.html ----- Es ist zu vermuten daß hier massive politische Korruption im Spiel war. Dies sollte auch im Interesse des Bundeskanzleramtes ausgeräumt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Kommunikation mit Christoph Heusgen/Ina Heusgen; Vg. 417-2018 Sehr g…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Kommunikation mit Christoph Heusgen/Ina Heusgen; Vg. 417-2018
Datum
26. November 2018 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/date…) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Kommunikation mit Christoph Heusgen/Ina Heusgen; Vg. 417-2018 Se…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Kommunikation mit Christoph Heusgen/Ina Heusgen; Vg. 417-2018
Datum
27. November 2018 09:33
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in da Ihre Anfrage sehr allgemein gestellt ist ("jegliche Kommunikation"), wäre ich dankbar für eine Präzisierung/zeitliche Eingrenzung der angefragten Kommunikation. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage zu dem Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu dem Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen in den Jahren 2016 und 2017
Datum
28. November 2018 11:04
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2018. Mit einer weiteren E-Mail vom 25.11.2018 teilten Sie mit, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen, da Sie eine Auskunft zu den Kosten des Antrags wünschen. Zu dem gewünschten Bericht kann Ihnen kostenfrei Informationszugang gewährt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den zurückgenommenen Antrag nunmehr wieder aufnehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen