Bericht der Bundesregierung ... Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017 - Migrationspakt
Nachdem mindestens 10 nahezu gleichlautende Petitionen vom Bundestag blockiert wurden ist musste dem Druck der Bevölkerung nachgegeben und eine Petition zur Zeichung veröffentlicht werden. Diese wurde am 21.11.2018 veröffentlicht und hatte innerhalb von 3 Tagen 50.000 Mitzeichner.
Die Petition kann noch bis 19 Dezember 2018 mitgezeichnet werden wobei die Vereinbarung bereits zuvor unterzeichnet werden soll.
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‘Vereinte Nationen (UNO) - Global Compact for Migration vom 01.11.2018
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.
Begründung ....’
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html
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Wie die Zeitung die Welt nun recherchiert hat:
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‘Migration: „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte aktiv mitgestaltet“
Deutschland war offenbar viel stärker an der Ausarbeitung des UN-Paktes beteiligt, als das Kanzleramt bisher zugegeben hat. Der Völkerrechtler Herdegen mahnt, die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Dokuments nicht zu unterschätzen.
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Die internationale Vereinbarung stößt nicht nur in der sächsischen Union auf Skepsis. Der CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt hatte sich auf einem Parteitag vor einer Woche mit einem Beschluss gegen den Migrationspakt gestellt. Auch bei den CDU-Regionalkonferenzen im thüringischen Seebach und in Halle an der Saale stellten viele Teilnehmer den Pakt infrage. Als Annegret Kramp-Karrenbauer, die Mitbewerberin auf den CDU-Vorsitz, den Migrationspakt vor rund 400 CDU-Mitgliedern am Donnerstagabend in Halle verteidigte, rührte sich kaum eine Hand zum Beifall.
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Recherchen der WELT AM SONNTAG ergaben, dass Deutschland an der Ausarbeitung sowohl des UN-Migrationspaktes als auch des Flüchtlingspaktes der Vereinten Nationen weit stärker beteiligt war, als das Kanzleramt bisher eingeräumt hat. Die Bundesregierung habe dazu ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen UN-Organisationen „weiter intensiviert“, heißt es in einem Dokument des Auswärtigen Amtes.
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Das 144-Seiten-Papier trägt den Titel „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“. Es wurde im August geschrieben, im Oktober gedruckt und liegt WELT AM SONNTAG vor.
„Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet“, heißt es in dem vom Referat OR07 des Außenministeriums verfassten Dokument. Zudem macht das Papier deutlich, dass die Regierung den Migrationspakt zwar als völkerrechtlich unverbindlich einstuft. In ihrem offiziellen Bericht heißt es aber auch, der Migrationspakt sei „als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“.
Zu diesem Urteil kommt auch der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen: Man müsse „ganz klar sehen, dass auch solche Dokumente als sogenanntes weiches Recht, Soft Law, die Auslegung und Fortentwicklung des geltenden Rechts der verbindlichen Normen mitsteuern und damit natürlich auch am Ende rechtliche Wirkungen bekommen.“
Ich bitte um die Veröffentlichung des Dokumentes:
‘Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017’
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum25. November 2018
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28. Dezember 2018
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