Bericht der Justizminister aus dem Jahr 2019 zu Schuldnern, die in Gefängnissen Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen

Den Bericht der Justizminister aus dem Jahr 2019 zu Schuldnern, die in Gefängnissen Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 25.09.2021, S. 12 "Im Armenhaus"). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Hannah Vos
Hannah Vos
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Hannah Vos
Betreff
Bericht der Justizminister aus dem Jahr 2019 zu Schuldnern, die in Gefängnissen Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen [#229599]
Datum
25. September 2021 12:55
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht der Justizminister aus dem Jahr 2019 zu Schuldnern, die in Gefängnissen Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 25.09.2021, S. 12 "Im Armenhaus"). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos Anfragenr: 229599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229599/ Postanschrift Hannah Vos << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Vos

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. September 2021 Mit freund…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. September 2021
Datum
5. Oktober 2021 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen