Bericht der KEF zur empfohlenen Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€

Bericht der KEF und oder eine knappe Begründung zur empfohlenen Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Julian Wenger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht der…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Julian Wenger
Betreff
Bericht der KEF zur empfohlenen Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€ [#181019]
Datum
21. Februar 2020 11:56
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht der KEF und oder eine knappe Begründung zur empfohlenen Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Wenger Anfragenr: 181019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181019 Postanschrift Julian Wenger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Wenger

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Wenger, vielen Dank für Ihre Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 21.2.2020 beim Bu…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Bericht der KEF zur empfohlenen Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,86€ [#181019]
Datum
24. Februar 2020 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Sehr geehrter Herr Wenger, vielen Dank für Ihre Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 21.2.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BMEL ist für Ihre Anfrage nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die KEF-Geschäftsstelle, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz oder per Mail an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen