Bericht der Schulinspektion in der Rosenschule Fürth

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Vorsitzender des Elternbeirats der Rosenschule möchte ich Sie bitten mir den aktuellen/letzten Bericht der Schulinspektion in der Rosenschule Fürth zuzusenden.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Sollten Ausschlussgründe vorliegen bitte ich diese detailliert zu begründen.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • 0 Follower:innen
Alexander Wunschik
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehr…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
Bericht der Schulinspektion in der Rosenschule Fürth [#195707]
Datum
21. August 2020 12:03
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, Als Vorsitzender des Elternbeirats der Rosenschule möchte ich Sie bitten mir den aktuellen/letzten Bericht der Schulinspektion in der Rosenschule Fürth zuzusenden. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sollten Ausschlussgründe vorliegen bitte ich diese detailliert zu begründen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wunschik Anfragenr: 195707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195707/ Postanschrift Alexander Wunschik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrter Herr Wunschik, der Begriff „Schulinspektion“ ist bei der Stadt Fürth so nicht gebräuchlich. Welche …
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
WG: Bericht der Schulinspektion in der Rosenschule Fürth [#195707]
Datum
24. August 2020 11:38
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
1,1 KB


Sehr geehrter Herr Wunschik, der Begriff „Schulinspektion“ ist bei der Stadt Fürth so nicht gebräuchlich. Welche Informationen erhoffen Sie sich die aus dem Bericht „Schulinspektion“ in der GS Rosenstraße? Bauliche, die Sicherheit oder die Pädagogik betreffende Informationen? Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wunschik
Sehr geehrte<< Anrede >> Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich habe das…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
Alexander Wunschik
Betreff
AW: WG: Bericht der Schulinspektion in der Rosenschule Fürth [#195707]
Datum
25. August 2020 09:17
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Ich habe das Wort "Schulinspektion" der Presse entnommen, es scheint aber in Bayern nicht gebräuchlich zu sein. Interesse hätte ich an dem letzten erstellten Evaluations-Berichten gemäß BayEUG Art. 113c. ... Mit freundlichen Grüßen Alexander Wunschik Anfragenr: 195707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195707/ Postanschrift Alexander Wunschik << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrter Herr Wunschik, die Stadt Fürth als Sachaufwandsträger von öffentlichen Schulen ist für Evaluationen…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: WG: Bericht der Schulinspektion in der Rosenschule Fürth [#195707]
Datum
27. August 2020 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wunschik, die Stadt Fürth als Sachaufwandsträger von öffentlichen Schulen ist für Evaluationen an Schulen (Art. 113c BayEUG) nicht zuständig. Uns liegen auch diese Berichte nicht vor. Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth greift deshalb nicht. Es handelt sich um eine interne Angelegenheit der Schulen und deren Schulaufsicht. Dazu möchte ich noch folgendes wiedergeben: "Die Verwendung der bei der Evaluation gewonnenen Daten darf nur zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung erfolgen. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig (Art. 113c Abs. 3 Satz 3 BayEUG). Schulaufsicht sowie schulische Evaluatorinnen und Evaluatoren sind durch Dienstpflicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die schulischen Evaluatorinnen und Evaluatoren unterschreiben zudem eine Erklärung, in der sie Diskretion und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zusichern. Die nichtschulischen Evalautorinnen und Evaluatoren werden als ehrenamtlich Tätige nach §1 des Verpflichtungsgesetzes durch die zuständige Schulaufsicht zur Diskretion verpflichtet und über mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung aufgeklärt." Evtl. können Sie noch erweitere Auskünfte über die Staatlichen Schulämter in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth erhalten. Mit freundlichen Grüßen