Bericht der Schulinspektion

bitte stellen Sie mir den neusten vollständigen Bericht der Schulinspektion für die Schule Rabanus-Maurus Gymnasium Mainz zur Verfügung, sofern seit 2013 ein neuer Bericht angefertigt wurde.

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  • Datum
    7. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte stellen …
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht der Schulinspektion [#26482]
Datum
7. Februar 2018 18:56
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte stellen Sie mir den neusten vollständigen Bericht der Schulinspektion für die Schule Rabanus-Maurus Gymnasium Mainz zur Verfügung, sofern seit 2013 ein neuer Bericht angefertigt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Levin Straub <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Straub, in der Anlage zu dieser Nachricht erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 7. F…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Bericht der Schulinspektion [#26482]
Datum
28. Februar 2018 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Straub, in der Anlage zu dieser Nachricht erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 7. Februar 2018. Mit freundlichen Grüßen