Bericht der Wirtschaftsprüfer und alle Berichte der Innenrevision zur LAGeSo-Affäre

1. Den Bericht der externen Wirtschaftsprüfer zur Untersuchung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
2. Den ersten Bericht der Innenrevision zu den Vorgängen im Landesamt für Gesundheit und Soziales
3. Den zweiten, "vertieften" Bericht der Innenrevision zu den Vorgängen im Landesamt für Gesundheit und Soziales
4. Eventuell von der Fachaufsicht im Jahre 2015 erstellte Berichte zu den Vorgängen im LAGeSo (Berichte von 2014 wurden bereits separat beantragt)

- Wir weisen auf das durch zahlreiche Pressemeldungen dokumentierte hohe öffentliche Interesse hin.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen drei Berichten um abgeschlossene Verwaltungsvorgänge handelt.
- Passagen, die unter das Persönlichkeitsrecht fallen, können geschwärzt werden. Ein Recht auf Verweigerung der Berichte als Ganzes besteht nicht.

Die Anfrage erfolgt im Namen des gemeinnützigen Vereins Moabit e.V.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2015
  • Frist
    18. Juli 2015
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Tobias Weihmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Bericht der Wirtschaftsprüfer und alle Berichte der Innenrevision zur LAGeSo-Affäre [#10191]
Datum
16. Juni 2015 22:37
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Bericht der externen Wirtschaftsprüfer zur Untersuchung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales 2. Den ersten Bericht der Innenrevision zu den Vorgängen im Landesamt für Gesundheit und Soziales 3. Den zweiten, "vertieften" Bericht der Innenrevision zu den Vorgängen im Landesamt für Gesundheit und Soziales 4. Eventuell von der Fachaufsicht im Jahre 2015 erstellte Berichte zu den Vorgängen im LAGeSo (Berichte von 2014 wurden bereits separat beantragt) - Wir weisen auf das durch zahlreiche Pressemeldungen dokumentierte hohe öffentliche Interesse hin. - Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei allen drei Berichten um abgeschlossene Verwaltungsvorgänge handelt. - Passagen, die unter das Persönlichkeitsrecht fallen, können geschwärzt werden. Ein Recht auf Verweigerung der Berichte als Ganzes besteht nicht. Die Anfrage erfolgt im Namen des gemeinnützigen Vereins Moabit e.V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Weihmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Mail vom 16. Juni 2015 mi…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Akteneinsicht
Datum
22. Juni 2015 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weihmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Mail vom 16. Juni 2015 mit der Sie ( z.T. erneut ) Akteneinsicht in den "Bericht des Wirtschaftsprüfers" und "alle Berichte der Innenrevision zur LAGeSo-Affäre" begehren. Ich bin bemüht, Ihnen Antrag so schnell es geht abschließend zu bescheiden. Allerdings wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Weihmann
AW: Akteneinsicht [#10191] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Eingabebestätigung. Aus der…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: Akteneinsicht [#10191]
Datum
22. Juni 2015 15:21
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Eingabebestätigung. Aus der Presse geht hervor, dass zumindest zwei Versionen des Wirtschaftsprüfer-Berichtes existieren: eine Kurzfassung (ca 50 Seiten) und eine Langfassung (über 150 Seiten). Bitte beachten Sie, dass sich meine Anfrage auf alle Versionen des Berichts bezieht. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann Anfragenr: 10191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>