Bericht des Bundesrechnungshofs

den Bericht des Bundesrechnungshofs, demzufolge die Jobcenter zuletzt rund 290.000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet hätten, wie berichtet unter https://spiegel.de/wirtschaft/soziales/-a-1262854.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht des …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des Bundesrechnungshofs [#131287]
Datum
15. April 2019 09:56
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des Bundesrechnungshofs, demzufolge die Jobcenter zuletzt rund 290.000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet hätten, wie berichtet unter https://spiegel.de/wirtschaft/soziales/-a-1262854.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.04.2019, de…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Bericht des Bundesrechnungshofs [#131287]
Datum
6. Mai 2019 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.04.2019, den Sie über das Portal fragdenstaat.de an die Bundesagentur für Arbeit gestellt haben. Sie baten um Zusendung eines Berichts des Bundesrechnungshofs. Aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung des § 96 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) müssten Sie sich mit diesem Antragsgegenstand bitte direkt an den Bundesrechnungshof wenden. Laut Gesetzesbegründung (BT Ds 17/13931, hier Seite 4) handelt es sich bei § 96 Abs. 4 BHO um eine im Verhältnis zum IFG spezialgesetzliche Informationszugangsregelung i.S.d. § 1 Abs. 3 IFG mit der Folge, dass nur der BRH über einen Antrag auf Zugang zu Prüfberichten entscheiden kann. Mit freundlichen Grüßen