Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012

den Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012 der in der IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/3673 erwähnt wird

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. April 2013
  • Frist
    1. Juni 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012
Datum
30. April 2013 19:50
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012 der in der IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/a/3673 erwähnt wird
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen fü…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012
Datum
27. Mai 2013 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen auf Überlassung des Berichts des CERT NRW für das Jahr 2012 habe ich erhalten. Der Bericht enthält sicherheitsrelevante Informationen. Die Prüfung, ob und inwieweit der Bericht dennoch zur Einsichtnahme überlassen werden kann, dauert noch an. Ich bitte um Ihr Verständnis. Auf Ihre Frage nach möglichen Gebühren teile ich Ihnen mit, dass je nach Umfang des weiteren Verwaltungsaufwands nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) eine Gebühr in Höhe von 10 bis 1000 Euro entstehen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Pilger
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich nach der Prüfung, ob und inwieweit der Bericht zur Eins…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012
Datum
28. Mai 2013 20:34
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich nach der Prüfung, ob und inwieweit der Bericht zur Einsichtnahme überlassen werden kann, wie hoch genau der Kostenaufwand ist, bevor ich dem weiteren Verwaltungsaufwand (Bearbeitung der Anfrage "Prüfung, ob und inwieweit der Bericht dennoch zur Einsichtnahme überlassen werden kann" vom 30.04.2013) zustimmen kann oder nicht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich nach der Prüfung, ob und inwieweit der Bericht zur Eins…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012
Datum
28. Mai 2013 20:36
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich nach der Prüfung, ob und inwieweit der Bericht zur Einsichtnahme überlassen werden kann, wie hoch genau der Kostenaufwand ist, bevor ich dem weiteren Verwaltungsaufwand (Bearbeitung der Anfrage "Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012" vom 30.04.2013) zustimmen kann oder nicht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrem Antrag auf Einsichtnahme in den CERT-Bericht kann ich nicht entsprechen.…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012
Datum
14. Juni 2013 08:29
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrem Antrag auf Einsichtnahme in den CERT-Bericht kann ich nicht entsprechen. Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen als zentrale Anlaufstelle für präventive und reaktive Maßnahmen in Bezug auf sicherheits- und verfügbarkeitsrelevante Vorfälle in IT-Systemen beauftragt worden. Insoweit ist IT.NRW Auftragnehmer i.S.d. § 11 Absatz 1 DSG NRW. Herr der Daten und verantwortliche Stelle bleibt danach das Ministerium für Inneres und Kommunales. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Pilger Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) GESCHÄFTSBEREICH 1 Postanschrift: Postfach 10 11 05 * 40002 Düsseldorf Dienstgebäude: Mauerstraße 51 http://www.it.nrw.de Zentralbereich 13 * Einkauf und Recht Tel. 0211/9449-3620 <<E-Mail-Adresse>>