Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft

Anfrage an: Landkreis Börde

Nach Informationen der Tageszeitung Junge Welt vom 17.05.2015 liegt für den Landkreis Börde ein Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft der Firma Analyse & Konzepte vor.

In dem Artikel "Kürzen durch die Hintertür" ist zu lesen:

"Grundsicherung im Alter, Hartz IV, Sozialgeld bei Behinderung: Darauf Angewiesene müssen sich enorm einschränken. Wie teuer sie wohnen dürfen, überlässt der Gesetzgeber den Kommunen. Die sparen häufig zu Lasten der Bedürftigen – mit Hilfe eines »schlüssigen« Konzepts, das zu erstellen die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte GmbH« gegen fünfstellige Beträge anbietet. Eine solche nutzt auch der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt – mit verheerenden Auswirkungen: Er setzt Mietobergrenzen für Leistungsbezieher bis zu 16 Prozent niedriger fest, als es das Wohngeldgesetz zubilligt – und bleibt damit bis zu 25 Prozent unter den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG). Finden Betroffene keine passende Wohnung, müssen sie die Miete anteilig aus ihrem Regelsatz zahlen – Geld, das ihnen zum Leben fehlt."
https://www.jungewelt.de/2015/03-17/023.php

1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts der Firma Analyse & Konzepte
- bevorzugt als pdf-Datei.
2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts.

Ergebnis der Anfrage

IZG LSA

https://harald-thome.de/fa/redakteur/Kd…

Am 30.01.2019 wies das Bundessozialgericht 6 Konzepte als unzureichend zurück:
u.a. Jobcenter Börde (Oktober 2013 bis September 2014); nicht schlüssig, BSG, B 14 AS 24/18 R
https://www.bsg.bund.de/DE/Presse/Verha…

Das Konzept wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt werden und steht somit zum Abgleichen mit der BSG-Entscheidung zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2015
  • Frist
    3. Juli 2015
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: N…
An Landkreis Börde Details
Von
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Betreff
Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10061]
Datum
1. Juni 2015 19:46
An
Landkreis Börde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen der Tageszeitung Junge Welt vom 17.05.2015 liegt für den Landkreis Börde ein Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft der Firma Analyse & Konzepte vor. In dem Artikel "Kürzen durch die Hintertür" ist zu lesen: "Grundsicherung im Alter, Hartz IV, Sozialgeld bei Behinderung: Darauf Angewiesene müssen sich enorm einschränken. Wie teuer sie wohnen dürfen, überlässt der Gesetzgeber den Kommunen. Die sparen häufig zu Lasten der Bedürftigen – mit Hilfe eines »schlüssigen« Konzepts, das zu erstellen die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte GmbH« gegen fünfstellige Beträge anbietet. Eine solche nutzt auch der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt – mit verheerenden Auswirkungen: Er setzt Mietobergrenzen für Leistungsbezieher bis zu 16 Prozent niedriger fest, als es das Wohngeldgesetz zubilligt – und bleibt damit bis zu 25 Prozent unter den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG). Finden Betroffene keine passende Wohnung, müssen sie die Miete anteilig aus ihrem Regelsatz zahlen – Geld, das ihnen zum Leben fehlt." https://www.jungewelt.de/2015/03-17/023.php 1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts der Firma Analyse & Konzepte - bevorzugt als pdf-Datei. 2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts, sowie die beiden Folg…
An Landkreis Börde Details
Von
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Betreff
AW: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10061]
Datum
13. Juni 2018 07:33
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts, sowie die beiden Folgeberichte der Firma Analyse & Konzepte - bevorzugt als pdf-Datei. 2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & K…
An Landkreis Börde Details
Von
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Betreff
AW: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10061]
Datum
19. August 2018 06:57
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ vom 01.06.2015 (#10061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1144 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & K…
An Landkreis Börde Details
Von
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Betreff
AW: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10061]
Datum
23. August 2018 19:21
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ vom 01.06.2015 (#10061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & K…
An Landkreis Börde Details
Von
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Betreff
AW: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10061]
Datum
3. März 2019 08:47
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ vom 01.06.2015 (#10061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1340 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zeitgleich erweitere ich meinen Antrag auf die Übersendung der Konzepte/Fortschreibung aus den Jahren 2014-2019 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft“ [#10061] [#10061]
Datum
3. März 2019 08:50
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10061 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Veröffentlichung der vollständigen Konzepte zu den Auflagen des Bundessozialgerichts gehört, weil die Überprüfbarkeit der Datenerhebung gewährleistet werden muss. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 10061.pdf Anfragenr: 10061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Börde
190311_Ihre Anfrag vom 03.03.2019 - Eingang bei mir am 04.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in in der von Ihnen b…
Von
Landkreis Börde
Betreff
190311_Ihre Anfrag vom 03.03.2019 - Eingang bei mir am 04.03.2019
Datum
11. März 2019 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der von Ihnen bezeichneten Angelegenheit möchte ich Ihnen gern Informationen anbieten. Allerdings bin ich mir nicht sicher, welche Informationen Sie genau erhalten wollen. Bitte machen Sie nähere Angaben zum verfolgten Zweck und grenzen Sie bitte die Informationspflicht ein. Vorab kann ich mittteilen, dass das bisherige Konzept in seiner Gestalt seit 2012-2018 in sich nicht als schlüssig angesehen werden kann, da es vor dem Bundessozialgericht (BSG) am 30.01.2019 gescheitert ist. Dazu können Sie sich problemlos Informationen beim BSG abrufen. Soweit es Ihnen möglich ist, rufen Sie mich einfach an. Ich stehe dem Landkreis Börde seit 01.01.2019 als Sozialamtsleiter zur Verfügung. Am morgigen Tag erreichen Sie mich nicht. Über einen Anruf ab dem 13.03.2019 ab 13:00 Uhr würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 190311_Ihre Anfrag vom 03.03.2019 - Eingang bei mir am 04.03.2019 [#10061] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr…
An Landkreis Börde Details
Von
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Betreff
AW: 190311_Ihre Anfrag vom 03.03.2019 - Eingang bei mir am 04.03.2019 [#10061]
Datum
18. März 2019 11:40
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> in meiner Anfrage beantrage ich die Übersendung der Konzepte als pdf. Die Frage der Schlüssigkeit spielt dabei keine Rolle. Sobald die Volltextentscheidungen des BSG vorliegen, wird eine Einsichtnahme aufschlussreich sein können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Börde
Bericht des Forschungsinstituts Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft beim Landkreis Börde vom 1. Juni 2015
Von
Landkreis Börde
Via
Briefpost
Betreff
Bericht des Forschungsinstituts Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft beim Landkreis Börde vom 1. Juni 2015
Datum
28. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bericht des Forschungsinstituts Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft beim Landkreis…
An Landkreis Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht des Forschungsinstituts Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft beim Landkreis Börde vom 1. Juni 2015 [#10061]
Datum
8. April 2019 21:13
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Bereitschaft zur Freigabe der angefragten Konzepte begrüße ich sehr. Ich darf Sie bitten die Konzepte über die bekannte Mailadresse zu übermitteln. Der Kerngedanke der Informationsfreiheit wird durch dieses Portal erleichtert und gefördert. Für Ihre Übermittlung bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Börde
Bericht des Forschungsinstituts Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft beim Landkreis Bör…
Von
Landkreis Börde
Betreff
Bericht des Forschungsinstituts Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft beim Landkreis Börde vom 1. Juni 2015 [#10061]
Datum
9. April 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach abschließender Prüfung Ihres Antrags auf Übersendung der "Schlüssigen Konzepte" des Landkreises Börde, kann ich Ihnen diese nunmehr übersenden. Kosten für die Prüfung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt werden wegen Geringfügigkeit nicht erhoben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt wird von mir darüber in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen

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