Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft

Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte behauptet auf dem firmeneigenen Internetauftritt, dass das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits die Schlüssigkeit des vorgelegten Konzeptes zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft bestätigt hätte und beruft sich dabei auf ein bisher unveröffentlichtes Sitzungsprotokoll.

Die Meldung vom 15.01.2014 lautet:
"Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt schlüssiges Konzept
Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Protokoll zur mündlichen Verhandlung vom 04.12.2013 (L 10 AS 72/10) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Senat "… an der für den vorliegenden Zeitraum maßgeblichen Kdu-Richtlinie des Landkreises (Anmerkung Landkreis Rügen) letztlich keine Aspekte mehr zu erkennen vermag, die die Tragfähigkeit dieser Richtlinie im Sinne eines schlüssigen Konzeptes in Frage stellen dürften,.."

Damit wurden das von Analyse & Konzepte entwickelte schlüssige Konzept des Kreises Rügen (heute Teil des Kreises Vorpommern-Rügen) als schlüssig anerkannt. Der Kreis untergliedert sich in drei Wohnungsmarkttypen mit jeweils unterschiedlichen Mietniveaus.
https://www.analyse-konzepte.de/leistungen/kosten-der-unterkunft-mietspiegel/schluessige-konzepte-kdu-satzungen-lang/aktuelle-kdu-informationen.html

Als verfahrensbeteiligte Partei sind Sie im Besitz einer Kopie des Sitzungsprotokolls und auch des Urteils im Volltext, sofern das LSG das Verfahren zum Abschluss gebracht hat.

Bitte übersenden Sie mir eine Kopie des Sitzungsprotokolls, und sofern vorhanden eine Kopie des Urteils L 10 AS 72/10.

Ergebnis der Anfrage

Aus dem Sitzungsprotokoll vom 17.03.2010 geht hervor, dass der Rechtsstreit einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des kommunalen Jobcenters Vorpommern- Rügen über den Monat September 2009 betrifft. Dieser Bescheid war rechtswidrig und wurde aufgehoben.

Entgegen der Behauptung, dass eine Prüfung des "schlüssigen Konzeptes" aus dem Jahr 2009 stattgefunden habe, so ist anzumerken, dass die zitierte Aussage nicht mehr als nur eine Randbemerkung zu einem "abgeschlossenen Fall" darstellen dürfte.

Außerdem ist das Konzept zeitlich überholt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Forsc…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10943]
Datum
3. August 2015 23:00
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte behauptet auf dem firmeneigenen Internetauftritt, dass das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits die Schlüssigkeit des vorgelegten Konzeptes zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft bestätigt hätte und beruft sich dabei auf ein bisher unveröffentlichtes Sitzungsprotokoll. Die Meldung vom 15.01.2014 lautet: "Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt schlüssiges Konzept Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Protokoll zur mündlichen Verhandlung vom 04.12.2013 (L 10 AS 72/10) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Senat "… an der für den vorliegenden Zeitraum maßgeblichen Kdu-Richtlinie des Landkreises (Anmerkung Landkreis Rügen) letztlich keine Aspekte mehr zu erkennen vermag, die die Tragfähigkeit dieser Richtlinie im Sinne eines schlüssigen Konzeptes in Frage stellen dürften,.." Damit wurden das von Analyse & Konzepte entwickelte schlüssige Konzept des Kreises Rügen (heute Teil des Kreises Vorpommern-Rügen) als schlüssig anerkannt. Der Kreis untergliedert sich in drei Wohnungsmarkttypen mit jeweils unterschiedlichen Mietniveaus. https://www.analyse-konzepte.de/leistungen/kosten-der-unterkunft-mietspiegel/schluessige-konzepte-kdu-satzungen-lang/aktuelle-kdu-informationen.html Als verfahrensbeteiligte Partei sind Sie im Besitz einer Kopie des Sitzungsprotokolls und auch des Urteils im Volltext, sofern das LSG das Verfahren zum Abschluss gebracht hat. Bitte übersenden Sie mir eine Kopie des Sitzungsprotokolls, und sofern vorhanden eine Kopie des Urteils L 10 AS 72/10.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse &a…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10943]
Datum
4. September 2015 10:22
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft" vom 03.08.2015 (#10943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Vorpommern-Rügen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 3. August 2015 stellten Sie einen Antrag nach IFG mit der Bitte, Ihnen das Sitzungs…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Betreff
WG: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10943]
Datum
30. September 2015 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in am 3. August 2015 stellten Sie einen Antrag nach IFG mit der Bitte, Ihnen das Sitzungsprotokoll sowie das Urteil der mündlichen Verhandlung vom 04.12.2013 (L 10 AS 72/10) zuzusenden. Zunächst möchte ich mich jedoch für die viel zu späte Rückmeldung entschuldigen. Aufgrund von internen Aufgabenumverteilungen ist mir Ihr Antrag jetzt erst auf den Tisch gekommen, da ich nun für die Bearbeitung der Anträge nach IFG M-V zuständig bin. Um Ihnen eine ausführliche Beantwortung in schriftlicher Form zukommen lassen zu können, möchte ich Sie bitten mir Ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in Erwartung der Übersendung der erbetenen Dokumente verbleibe ich mit freun…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#10943]
Datum
10. Oktober 2015 13:52
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in Erwartung der Übersendung der erbetenen Dokumente verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Vorpommern-Rügen
Antrag vom 3. August 2015 gemäß IFG M-V
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag vom 3. August 2015 gemäß IFG M-V
Datum
12. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen