Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft

1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts - bevorzugt als pdf-Datei.
2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts.

Ergebnis der Anfrage

Anders als andere Kommunen verweigert der Landrat des Kreises Segeberg die Veröffentlichung des Konzeptes der Hamburger Firma "Analyse & Konzepte", nachdem etliche solcher Konzepte als "nicht schlüssig" von mehreren Sozialgerichten verworfen wurden.

Der Vorwand der Geschäftsgeheimnisse macht misstrauisch.
http://www.beispielklagen.de/IFG042.htm…

Bereits 2012 drohte rund 800 Norderstedtern der Rauswurf aus ihren Wohnungen.
http://www.linke-sh.de/nc/politik/schle…

Über die Rechtskonformität des Gutachtens wird zunächst das Sozialgericht Lübeck entscheiden müssen.

http://harald-thome.de/fa/harald-thome/…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2015
  • Frist
    6. April 2015
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Es wird…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
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Betreff
Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft [#8813]
Datum
7. März 2015 07:57
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Es wird um die Übersendung des oben genannten Berichts - bevorzugt als pdf-Datei. 2. Bitte benennen Sie die Kosten des Konzepts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat des Kreises Segeberg
Ablehnungsbescheid
Von
Der Landrat des Kreises Segeberg
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
10. März 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG, UIG, VIG Schleswig-Holste…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft" [#8813]
Datum
13. März 2015 10:05
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG, UIG, VIG Schleswig-Holstein. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8813 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil der Bericht der Fa. Analyse & Konzepte keinem schutzwürdigen Interesse unterliegt, das dem mündigen Bürger nicht zugängig gemacht werden dürfte. Außerdem werden üblicherweise in die Konzepte dieser Firma weder Betriebs- noch Geschäftsgeheimnisse eingepflegt. Selbiges gilt für die vorgeschobenen "Steuer- und Statistikgeheimnisse". Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2015 09:06
Status
Warte auf Antwort

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2015 12:30
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813] Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813]
Datum
18. März 2015 09:51
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich Ihrer Antwort nicht entnehmen, ob Sie sich - wie ich es vom bfdi kenne - mit der Bitte um Stellungnahme an den Landrat direkt wenden werden. Zu Ihrem besseren Verständnis meiner Anfrage erlaube ich mir Sie darauf hinzuweisen, dass in etlichen Kreisen und Jobcentern keine Bedenken an der Herausgabe der Konzepte der Fa. Analyse und Konzepte GmbH bestehen, etliche Konzepte wurden auf den Seiten der Behörden im Volltext veröffentlicht, andere auf Anfragen problemlos herausgegeben. Das große öffentliche Interesse besteht darin, dass diese Konzepte Einfluss bereits nehmen auf die Wohnsituation Erwerbsloser und armer Rentner mit aufstockender Grundsicherung. Damit sind diese Konzepte regelmäßig Thema in Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten. Ihre Anregung zum Widerspruch nehme ich gerne auf, möchte Sie aber Bitten eine Stellungsnahme einzuholen. Persönlich erwarte ich dadurch ein Einlenken des Landrates. Zumindest durfte ich diese Erfahrung bereit öfters machen, wenn sich der bfdi eingeschaltet hatte. Im vorliegenden Fall liegt die Zuständigkeit in Ihren Händen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen D…
An Der Landrat des Kreises Segeberg Details
Von
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Betreff
AW: AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813]
Datum
14. April 2015 20:37
An
Der Landrat des Kreises Segeberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich Ihrer Antwort nicht entnehmen, ob Sie sich - wie ich es vom bfdi kenne - mit der Bitte um Stellungnahme an den Landrat direkt wenden werden. Zu Ihrem besseren Verständnis meiner Anfrage erlaube ich mir Sie darauf hinzuweisen, dass in etlichen Kreisen und Jobcentern keine Bedenken an der Herausgabe der Konzepte der Fa. Analyse und Konzepte GmbH bestehen, etliche Konzepte wurden auf den Seiten der Behörden im Volltext veröffentlicht, andere auf Anfragen problemlos herausgegeben. Das große öffentliche Interesse besteht darin, dass diese Konzepte Einfluss bereits nehmen auf die Wohnsituation Erwerbsloser und armer Rentner mit aufstockender Grundsicherung. Damit sind diese Konzepte regelmäßig Thema in Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten. Ihre Anregung zum Widerspruch nehme ich gerne auf, möchte Sie aber Bitten eine Stellungsnahme einzuholen. Persönlich erwarte ich dadurch ein Einlenken des Landrates. Zumindest durfte ich diese Erfahrung bereit öfters machen, wenn sich der bfdi eingeschaltet hatte. Im vorliegenden Fall liegt die Zuständigkeit in Ihren Händen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813] Sehr geehrte Damen und Herren, meine In…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813]
Datum
14. April 2015 20:39
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht des Forschungsinstitut Analyse & Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft" vom 07.03.2015 (#8813) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813] Sehr geehrte Damen und Herren, herz…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Bericht Forschungsinstitut Analyse & Konzepte ... [#8813]
Datum
14. April 2015 20:44
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich Ihrer Antwort nicht entnehmen, ob Sie sich - wie ich es vom bfdi kenne - mit der Bitte um Stellungnahme an den Landrat direkt wenden werden. Zu Ihrem besseren Verständnis meiner Anfrage erlaube ich mir Sie darauf hinzuweisen, dass in etlichen Kreisen und Jobcentern keine Bedenken an der Herausgabe der Konzepte der Fa. Analyse und Konzepte GmbH bestehen, etliche Konzepte wurden auf den Seiten der Behörden im Volltext veröffentlicht, andere auf Anfragen problemlos herausgegeben. Das große öffentliche Interesse besteht darin, dass diese Konzepte Einfluss bereits nehmen auf die Wohnsituation Erwerbsloser und armer Rentner mit aufstockender Grundsicherung. Damit sind diese Konzepte regelmäßig Thema in Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten. Ihre Anregung zum Widerspruch nehme ich gerne auf, möchte Sie aber Bitten eine Stellungsnahme einzuholen. Persönlich erwarte ich dadurch ein Einlenken des Landrates. Zumindest durfte ich diese Erfahrung bereit öfters machen, wenn sich der bfdi eingeschaltet hatte. Im vorliegenden Fall liegt die Zuständigkeit in Ihren Händen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. April 2015 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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