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Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums 2010

Wie aus den Presseberichten zum „Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums“ für das Jahr 2010 hervorgeht, haben die drei deutschen Geheimdienste insgesamt über 37 Mio. E-Mails im Jahr 2010 „überwacht“ und dabei 213 verwertbare Beweise gefunden. Dazu habe ich mehrere Fragen:

1. Wie hoch war der Anteil des BND? Was bedeutet im Zusammenhang „überwacht“? Wird der Internetverkehr an bestimmten Knotenpunkten überwacht und nach verdächtigen Nachrichten gescannt oder erfolgt die Suche bei deutschen Providern und/oder Mailanbietern?

2. Stellvertretend wird immer wieder das Wort „Bombe“ genannt. Was sind die erfolgreichsten Schlagworte und wer hat diese Liste für Ihre Behörde erstellt? Erfolgt eine Evaluierung der Ergebnisse und eine entsprechende Entfernung von „schlechten“ Schlagwörtern oder wächst diese Liste stetig?

3. Wurden die Betroffenen, bei denen verwertbare Beweise gefunden wurden über das Vorgehen der Geheimdienste informiert? Wenn nein, warum nicht?

4. Wie erfolgte die Auswertung der verdächtigen E-Mails? Werden in den Geheimdiensten am Tag über 100.000 E-Mails gelesen und auf ihr Gefahrenpotential bewertet? Wie viele Mitarbeiter sind dafür notwendig?

5. Wie hoch war der Anteil der 213 gefundenen Beweise innerhalb des BND und wie viele Ermittlungsverfahren ergingen aus den 213 gefundenen Beweisen? Welche Verbrechen wurden damit verfolgt?

5. Wie beurteilen Sie selbst die Effektivität dieser Maßnahmen?

6. Wie beurteilen Sie die Erfolgsmöglichkeiten in den nächsten Jahren im Hinblick auf den Einsatz von E-Mail Verschlüsselung?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2012
  • Frist
    29. März 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums 2010
Datum
26. Februar 2012 01:49
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Wie aus den Presseberichten zum „Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums“ für das Jahr 2010 hervorgeht, haben die drei deutschen Geheimdienste insgesamt über 37 Mio. E-Mails im Jahr 2010 „überwacht“ und dabei 213 verwertbare Beweise gefunden. Dazu habe ich mehrere Fragen: 1. Wie hoch war der Anteil des BND? Was bedeutet im Zusammenhang „überwacht“? Wird der Internetverkehr an bestimmten Knotenpunkten überwacht und nach verdächtigen Nachrichten gescannt oder erfolgt die Suche bei deutschen Providern und/oder Mailanbietern? 2. Stellvertretend wird immer wieder das Wort „Bombe“ genannt. Was sind die erfolgreichsten Schlagworte und wer hat diese Liste für Ihre Behörde erstellt? Erfolgt eine Evaluierung der Ergebnisse und eine entsprechende Entfernung von „schlechten“ Schlagwörtern oder wächst diese Liste stetig? 3. Wurden die Betroffenen, bei denen verwertbare Beweise gefunden wurden über das Vorgehen der Geheimdienste informiert? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie erfolgte die Auswertung der verdächtigen E-Mails? Werden in den Geheimdiensten am Tag über 100.000 E-Mails gelesen und auf ihr Gefahrenpotential bewertet? Wie viele Mitarbeiter sind dafür notwendig? 5. Wie hoch war der Anteil der 213 gefundenen Beweise innerhalb des BND und wie viele Ermittlungsverfahren ergingen aus den 213 gefundenen Beweisen? Welche Verbrechen wurden damit verfolgt? 5. Wie beurteilen Sie selbst die Effektivität dieser Maßnahmen? 6. Wie beurteilen Sie die Erfolgsmöglichkeiten in den nächsten Jahren im Hinblick auf den Einsatz von E-Mail Verschlüsselung?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.02.2012, die ich Ihnen wie folgt beantworte: Ihr…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Antwort: Bericht des parlamentarischen Kontrollgremiums 2010
Datum
27. Februar 2012 12:57
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.02.2012, die ich Ihnen wie folgt beantworte: Ihre Anfrage bezieht sich nicht auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. auf Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG. Die von Ihnen genannten diesbezüglichen Anspruchsnormen sind daher nicht anwendbar. Gemäß § 3 Nr. 8 IFG besteht gegenüber Nachrichtendiensten gerade kein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG. In Ihrem Interesse wurde geprüft, ob eine Übermittlung auf Grund anderer Vorschriften möglich wäre. Eine Übermittlung gemäß § 9 Abs.2 BNDG i.V.m. § 19 Abs. 4 BVerfSchG scheitert jedoch daran, dass eine solche Übermittlung nicht die in § 19 Abs. 4 BVerfSchG geforderten Voraussetzungen erfüllen würde. Sie wäre daher unzulässig. Ich bedauere, dass ich Ihrem Ersuchen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprechen kann. Mit freundlichen Grüßen
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