Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei

Antrag nach dem IZG-SH

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28. März 2018 haben der Sonderbeauftragte Buß und Herr Rentsch ihren Bericht zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei, der 394 Seiten umfasst, dem Innenminister übergeben. Zusätzlich 400 Seiten Anhörungsprotokolle sowie weitere 400 Seiten Leitakte mit zusätzlich frei zugänglichen Unterlagen.

Im Anschluss hat Herr Buß eine Form des Berichts ausgearbeitet und dem Innenminister übersandt, die unter Beachtung des Quellen- und Persönlichkeitsrechtsschutzes auch der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben sollte, sich ausführlich über die Ergebnisse des Sonderbeauftragten zu informieren. Diese Version des Berichts ist bisher trotz entsprechender Ankündigung nicht veröffentlicht worden. Ich beantrage hiermit
1. Übersendung dieser Version des Berichts und
2. Übersendung der oben genannten "frei zugänglichen Unterlagen" zur Leitakte.

In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass verschiedene Medien offenbar sogar die ungekürzte/ungeschwärzte Fassung des Berichts vorliegen und daraus verschiedentlich zitiert haben, was umso mehr dafür spricht, der Öffentlichkeit nunmehr zu ermöglichen, sich anhand des Wortlauts wenigstens der redigierten Fassung ein eigenes Bild zu machen.

Dies ist ein Antrag gemäß Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2020
  • Frist
    26. Juni 2020
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Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte<< Anrede >> am 28. März 2018 haben der Sonderbeauftragte Buß und…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei [#187496]
Datum
27. Mai 2020 13:52
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte<< Anrede >> am 28. März 2018 haben der Sonderbeauftragte Buß und Herr Rentsch ihren Bericht zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei, der 394 Seiten umfasst, dem Innenminister übergeben. Zusätzlich 400 Seiten Anhörungsprotokolle sowie weitere 400 Seiten Leitakte mit zusätzlich frei zugänglichen Unterlagen. Im Anschluss hat Herr Buß eine Form des Berichts ausgearbeitet und dem Innenminister übersandt, die unter Beachtung des Quellen- und Persönlichkeitsrechtsschutzes auch der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben sollte, sich ausführlich über die Ergebnisse des Sonderbeauftragten zu informieren. Diese Version des Berichts ist bisher trotz entsprechender Ankündigung nicht veröffentlicht worden. Ich beantrage hiermit 1. Übersendung dieser Version des Berichts und 2. Übersendung der oben genannten "frei zugänglichen Unterlagen" zur Leitakte. In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass verschiedene Medien offenbar sogar die ungekürzte/ungeschwärzte Fassung des Berichts vorliegen und daraus verschiedentlich zitiert haben, was umso mehr dafür spricht, der Öffentlichkeit nunmehr zu ermöglichen, sich anhand des Wortlauts wenigstens der redigierten Fassung ein eigenes Bild zu machen. Dies ist ein Antrag gemäß Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH). Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer Anfragenr: 187496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187496
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vo…
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Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
AW: Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei [#187496]
Datum
27. November 2020 16:51
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei“ vom 27.05.2020 (#187496) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 155 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer Anfragenr: 187496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187496/
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie mich bitte über den aktuellen Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
AW: Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei [#187496]
Datum
21. März 2022 15:49
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie mich bitte über den aktuellen Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei“ vom 27.05.2020 (#187496) informieren? Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrter Herr Breyer, zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass der in Ihrer E-Mail-Anfrage vom 21. März 20…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei [#187496]
Datum
1. April 2022 16:53
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
32,6 KB


Sehr geehrter Herr Breyer, zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass der in Ihrer E-Mail-Anfrage vom 21. März 2022 in Bezug genommene Antrag vom 27. Mai 2020 hier nicht festgestellt werden konnte. Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen in der Sache Folgendes mit: Sie verfolgen zwei Begehren a) und b), zu denen unterschiedliche Entscheidungen getroffen worden sind: a) Bericht des Sonderbeauftragten Klaus Buß In Ihrem Antrag führen Sie aus, der Sonderbeauftragte Klaus Buß habe nach Übergabe seines Berichts an den seinerzeitigen Innenminister im März 2018 eine weitere Fassung des Berichts ausgearbeitet, die „unter Beachtung des Quellen- und Persönlichkeitsrechtsschutzes auch der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben sollte, sich ausführlich über die Ergebnisse des Sonderbeauftragten zu informieren“; eine Veröffentlichung habe nicht stattgefunden. Sie beantragen nunmehr die Übersendung dieser Version des Berichts. Ich lehne Ihren Antrag insoweit ab. Begründung: Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 IZG SH ist ein Antrag abzulehnen, wenn er sich auf die Zugänglichmachung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke bezieht, und wenn das insoweit bestehende öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt. Die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes liegen vor: Zutreffend ist zwar, dass der Sonderbeauftragte und sein Stabsleiter den Versuch unternommen haben, eine veröffentlichungsfähige Fassung des Berichts des Sonderbeauftragten zu erstellen. Wegen der erheblichen Schwierigkeiten, die sich für eine Veröffentlichung des Berichts aus der mannigfaltigen Betroffenheit verschiedener Rechte und Interessen ergeben, hat der Sonderbeauftragte das entwickelte Dokument jedoch bewusst als Entwurf verstanden und ihn als solchen dem seinerzeitigen Innenminister Hans-Joachim Grote übergeben. Die Entscheidung, ob dieses Dokument als Grundlage einer Veröffentlichung (rechtlich) geeignet wäre, oder vielmehr weitere Maßnahmen oder Bearbeitungen durch den Sonderbeauftragten unter dem Gesichtspunkt des Geheimnisschutzes im öffentlichen Interesse resp. zum Schutz der betroffenen privaten Rechte angezeigt wären, ist seinerzeit nicht getroffen worden und bis heute zu-rückgestellt. Bei dieser Sachlage überwiegt das Interesse am Funktionieren der Verwaltungsabläufe gegenüber dem Bekanntgabeinteresse, weil die Bekanntgabe des Entwurfspapiers die gebotenen, gerade auf seine Veröffentlichungsfähigkeit bezogenen internen Prüfungen und Fragen umgehen würde. Der nicht abgeschlossene Entscheidungsprozess über die Veröffentlichung wäre vorgenommen, würde Ihrem Antrag stattgeben. b) Frei zugängliche Unterlagen zur „Leitakte“ Ihr Antrag legt dar, der Sonderbeauftragte Klaus Buß habe neben seinem Bericht auch eine „Leitakte“ mit „zusätzlich frei zugänglichen Unterlagen“ angefertigt. Sie beantragen die Übersendung der „frei zugänglichen Unterlagen“ dieser „Leitakte“. Bezüglich dieses Begehren verlängere ich die Frist des § 5 Abs. 2 IZG SH auf zwei Monate. Begründung: Der Sonderbeauftragte hat, wie sie Ihrer Antragsbegründung zutreffend ausführen, ei-ne sog. „Leitakte“ angelegt. In dieser befinden sich zahlreiche Dokumente sehr unter-schiedlicher Art verschiedener öffentlicher Stellen des Landes und teils anderer Bun-desländer, auf die der Sonderbeauftrage in seinem Bericht Bezug nimmt. In welchem Umfang diese Schriftstücke frei zugänglich sind, muss im Einzelnen abgeklärt werden. Die insoweit gebotene Kontaktaufnahme mit anderen Stellen zur Abklärung der freien Zugänglichkeit ist verwaltungstechnisch aufwendig und wird voraussichtlich erhebliche Zeit und Arbeitskraft binden. Aus diesem Grunde verlängere ich die Frist des § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG SH auf zwei Monate. Mit freundlichen Grüßen
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Rechtsbehelfsbelehrung, soweit mein Antrag abgelehnt worden ist. Aus m…
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Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
AW: Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei [#187496]
Datum
1. April 2022 19:05
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Rechtsbehelfsbelehrung, soweit mein Antrag abgelehnt worden ist. Aus meiner Sicht ist die Begründung offensichtlich nicht tragfähig, weil ohne inhaltliche Prüfung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Patrick Breyer Anfragenr: 187496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187496/
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei erhalten Sie das gewünschte Schreiben mit B…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei [#187496]
Datum
5. April 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei erhalten Sie das gewünschte Schreiben mit Belehrung. Hinsichtlich des offenen Teils Ihres Antrages werde ich sobald wie möglich auf Sie zukommen, spätestens jedoch innerhalb der Frist des § 5 Absatz 2 Satz 2 Informationszugangsgesetz SH. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 5.4.2022 und übersende Ihnen anliegend die A…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Bericht des Sonderbeauftragten Buß zu Vorwürfen gegen Landeskriminalamt und Landespolizei [#187496]
Datum
18. Mai 2022 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 5.4.2022 und übersende Ihnen anliegend die Antwort auf den bislang unbeantworteten Teil Ihres Antrages einschließlich eines Anlagen-Konvolutes mit den antragsgemäß herauszugebenden Informationen. Mit freundlichen Grüßen