Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erstellt bis zum 31. Oktober 2021 und dann mindestens alle zwei Jahre jeweils die folgenden Berichte: 1. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas sowie
2. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität.
Bitte senden Sie mir die zum 31.10.2021 erstellten Berichte nach Ziff 1 und 2 zu. Insofern Sie bereits öffentlich verlinkt sind, wäre ich um einen Hinweis dankbar, womit sich diese Anfrage erübrigen wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzage…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [#236903]
Datum
6. Januar 2022 12:14
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur erstellt bis zum 31. Oktober 2021 und dann mindestens alle zwei Jahre jeweils die folgenden Berichte: 1. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas sowie 2. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität. Bitte senden Sie mir die zum 31.10.2021 erstellten Berichte nach Ziff 1 und 2 zu. Insofern Sie bereits öffentlich verlinkt sind, wäre ich um einen Hinweis dankbar, womit sich diese Anfrage erübrigen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage vom 06.01.2022 konkretisierend bitte ich, die Anfrage bezogen auf die …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [#236903]
Datum
27. Januar 2022 14:41
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage vom 06.01.2022 konkretisierend bitte ich, die Anfrage bezogen auf die Berichte 1. zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas sowie 2. zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität unabhängig zu bearbeiten und die Informationen entsprechend vorzulegen. Der Bericht zu zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas ist bereits veröffentlicht (Monitoringbericht Energie der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes 2021, S. 352, Fußnote 158). Insofern der Bericht zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität noch nicht erstellt wurde, bitte ich hilfsweise, diesen Antrag bezogen auf den Bericht zu 1. zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236903/

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Mails vom 06.01. und 27.01.2022 übersende ich Ihnen anbei die Beschei…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [#236903]
Datum
4. Februar 2022 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Mails vom 06.01. und 27.01.2022 übersende ich Ihnen anbei die Bescheide zu Ihren Anträgen auf Übersendung der Berichte zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit in den Bereichen der Versorgung mit Erdgas und der Versorgung mit Elektrizität gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 EnWG. Soweit Ihrem Antrag hins. des Berichts zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas stattgegeben wurde, finden Sie die entsprechend zu gewährende Auskunft ebenfalls als Anhang zu dieser Mail. Wie in Ihrer Mail vom 06.01.2022 erbeten, teile ich Ihnen nachfolgend noch die Titel der entsprechenden Dokumente mit: Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas: 211108_VS_Monitoring_Erdgas_2021_BMWi Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität: 211031_Bericht_VS_Strom Mit freundlichen Grüßen