Bericht im SWR, Zahl der verschuldeten Kommunen steigt

BERECHNUNG FÜR RHEINLAND-PFALZ

So viele Schlusslichter gab es noch nie: Von zehn der meist verschuldeten Kommunen Deutschlands kommen aktuellen Zahlen zufolge sieben aus Rheinland-Pfalz. Rheinland-pfälzische Kommunen gehören zu den meist verschuldeten in Deutschland. Zehn Jahre vorher waren nur vier rheinland-pfälzische Kommunen unter den zehn bundesweiten Schlusslichtern. Die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Städte und Kreise nimmt im bundesweiten Vergleich weiter zu.

Bitte um weitere und detailierte Informationen folgender Fragen:

Welches sind die Ursachen der schlechten Finanzlage von Städten und Kreisen ?
Wie bitte hat sich der Strukturwandel in 56457 Westerburg entwickelt ?
Werden die Sozialausgaben der Stadt vom Land komplett erstattet ?
Wie hoch sind die örtlichen Kassenkredite gegenüber anderen Städten und Komunen ?
Wie funktioniert die Neuregelung des Finanzausgleichs ?
Beteiligt sich auch der Bund an der allgemeinen Daseinsvorsorge, etwa an den Kita-Kosten, Investitionen in Schulen, die Sanierung von immer mehr maroden Straßen
und die Digitalisierung?
Sollten die Grund- und Gewerbesteuer erhöht werden ?
Was tut die Landesregierung RLP gegen immer mehr Leerstände auch in Westerburg ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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wolfgang wobido (Privat)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: BERECHNUN…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Bericht im SWR, Zahl der verschuldeten Kommunen steigt [#142000]
Datum
14. Mai 2019 12:01
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BERECHNUNG FÜR RHEINLAND-PFALZ So viele Schlusslichter gab es noch nie: Von zehn der meist verschuldeten Kommunen Deutschlands kommen aktuellen Zahlen zufolge sieben aus Rheinland-Pfalz. Rheinland-pfälzische Kommunen gehören zu den meist verschuldeten in Deutschland. Zehn Jahre vorher waren nur vier rheinland-pfälzische Kommunen unter den zehn bundesweiten Schlusslichtern. Die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Städte und Kreise nimmt im bundesweiten Vergleich weiter zu. Bitte um weitere und detailierte Informationen folgender Fragen: Welches sind die Ursachen der schlechten Finanzlage von Städten und Kreisen ? Wie bitte hat sich der Strukturwandel in 56457 Westerburg entwickelt ? Werden die Sozialausgaben der Stadt vom Land komplett erstattet ? Wie hoch sind die örtlichen Kassenkredite gegenüber anderen Städten und Komunen ? Wie funktioniert die Neuregelung des Finanzausgleichs ? Beteiligt sich auch der Bund an der allgemeinen Daseinsvorsorge, etwa an den Kita-Kosten, Investitionen in Schulen, die Sanierung von immer mehr maroden Straßen und die Digitalisierung? Sollten die Grund- und Gewerbesteuer erhöht werden ? Was tut die Landesregierung RLP gegen immer mehr Leerstände auch in Westerburg ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Privat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Wobido, hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihrer E-Mail vom 14. Mai 2019, m…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Bericht im SWR, Zahl der verschuldeten Kommunen steigt [#142000]; AZ: 0831-0001#2019/0013-0201; Lfd. Nr. 9
Datum
17. Mai 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wobido, hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihrer E-Mail vom 14. Mai 2019, mit der Sie einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium der Finanzen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
AW: Informationsanfrage nach dem Landestransparenzgesetz betr. Kommunaler Finanzen; Wolfgang Wobido Sehr geehrter …
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Informationsanfrage nach dem Landestransparenzgesetz betr. Kommunaler Finanzen; Wolfgang Wobido
Datum
3. Juni 2019 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wobido, Ihre Anfrage vom 14. Mai 2019 wurde uns von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Übernahme der Bearbeitung übersandt. Die nähere Befassung mit Ihrem Antrag ergab, dass Sie einerseits die Übermittlung von Informationen begehren, für welche die Staatskanzlei bzw. das Ministerium des Innern und für Sport nicht "transparenzpflichtige Stelle" im Sinne des Gesetzes (§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 LTranspG) ist (Fragen 2, 3 und 4). Ihre Fragen 1, 5, 6, 7 und 8 beziehen sich darüber hinaus nicht auf dem Ministerium insoweit vorliegende Informationen, sondern sind auf tatsächliche oder rechtliche Ausführungen und Bewertungen sowie auf das politische Handeln der Landesregierung ausgerichtet und unterfallen insoweit nicht dem Regelungsbereich des LTranspG. Gleichwohl möchten wir Ihnen einige Informationen und Hinweise geben, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen: Zu Frage 1: Informationen zur Finanzlage von Städten und Kreisen können dem Internet, zum Beispiel auf den Seiten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages oder des Deutschen Landkreistages, entnommen werden. Weiter finden sich Darstellungen im Sinne Ihrer Anfrage in den jährlichen Kommunalberichten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, die Sie über die Homepage des Rechnungshofs aufrufen können. Zu Frage 2, 3, 4, 6 und 7: Für Auskünfte zur finanziellen Situation der Stadt Westerburg wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt bzw. Verbandsgemeinde Westerburg. Zu Frage 4 verweise ich auf die Internetseite des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz. Dort finden sich unter der Rubrik "Meine Heimat" u. a. ausgewählte statistische Finanzkennzahlen zu den kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Zu Frage 5: Insoweit verweisen wir zunächst auf das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 463). Ausführungen zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs können der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Sechstes Landesgesetz zur Änderung des LFAG vom 18. April 2018 entnommen werden (LT-Drs. 17/6000). Ausgewählte Literatur und Quellen zum kommunalen Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie etwa auf der Internetseite des Ministerium der Finanzen unter der Rubrik "Themen, Finanzen, Kommunale Finanzen"; Informationen zum Länderfinanzausgleich auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen unter der Rubrik "Themen, Öffentliche Finanzen, Föderale Finanzbeziehungen, Länderfinanzausgleich". Wir würden uns freuen, wenn Ihnen diese Informationen Rat und Hilfe sind. Mit freundlichen Grüßen