Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021

Anfrage an: Bundesrechnungshof

den Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021, der im Artikel „Rechnungshof wirft Scheuer mangelnde Kooperation vor“ vom Spiegel ( https://www.spiegel.de/netzwelt/mobilfunkinfrastrukturgesellschaft-rechnungshof-wirft-andreas-scheuer-mangelnde-kooperation-vor-a-e8d040c6-0d44-48ed-84fd-58f0b8adf53a ) zitiert wird

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht über di…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021 [#208802]
Datum
15. Januar 2021 20:45
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021, der im Artikel „Rechnungshof wirft Scheuer mangelnde Kooperation vor“ vom Spiegel ( https://www.spiegel.de/netzwelt/mobilfunkinfrastrukturgesellschaft-rechnungshof-wirft-andreas-scheuer-mangelnde-kooperation-vor-a-e8d040c6-0d44-48ed-84fd-58f0b8adf53a ) zitiert wird
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 03/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 15. Jan…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021 [#208802]
Datum
18. Januar 2021 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 03/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 15. Januar 2021. Sie begehren gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und ggf. § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) die Herausgabe des Berichts des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) über das „Bereitstellen einer Mobilfunkinfrastruktur des Bundes, Gründung einer bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)“. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes – entgegen Ihrer Annahme im Antrag - nicht nach dem IFG/UIG/VIG richtet. Vielmehr ist die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes gegenüber Dritten in § 96 Abs. 4 Satz 1 und 2 BHO abschließend geregelt. Danach kann der Bundesrechnungshof Zugang zu seinen Prüfungsergebnissen gewähren, wenn diese abschließend festgestellt bzw. abschließend vom Parlament beraten wurden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den o.g. Bericht zwischenzeitlich abschließend beraten, der Bundesrechnungshof hat außerdem entschieden, den Bericht zu veröffentlichen. Dieser ist daher seit dem 7. Januar 2021 auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes abrufbar. Sie finden ihn unter folgendem Link: https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve… Für Ihr Interesse bedanke ich mich und gehe davon aus, dass sich Ihr Ersuchen hiermit zu Ihrer Zufriedenheit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, mit dem Verweis ist meine Anfrage beantwortet. Anscheinend habe ich nicht gut ge…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021 [#208802]
Datum
18. Januar 2021 14:18
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ja, mit dem Verweis ist meine Anfrage beantwortet. Anscheinend habe ich nicht gut genug nach dem Bericht gesucht. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208802/
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 03/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss meine Antwort vom 18. Januar 2021 zu…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021 [#208802]
Datum
19. Januar 2021 13:32
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 03/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss meine Antwort vom 18. Januar 2021 zu Ihrem Antrag vom 15. Januar 2021 auf Übersendung eines Berichts des Bundesrechnungshofes um eine wesentliche Information ergänzen. Mit meiner Antwort habe ich Ihnen den Link auf den im Internet veröffentlichten Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) über das „Bereitstellen einer Mobilfunkinfrastruktur des Bundes, Gründung einer bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)“ vom 26. August 2020 übersandt. Im Nachgang auf meine E-Mail hat mich das zuständige Prüfungsgebiet darüber informiert, dass ein zweiter Bericht zum Thema „Bereitstellen einer Mobilfunkinfrastruktur des Bundes – Einhalten des Maßgabebeschlusses zur Gründung einer bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)“ existiert. Diesen „zweiten“ Bericht hat das zuständige Prüfungsgebiet erst kürzlich dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung zugeleitet. Wie ich in meiner letzten E-Mail bereits ausgeführt habe, kann der Bundesrechnungshof Zugang zu Prüfungsergebnissen gemäß § 96 Abs. 4 Satz 2 BHO erst dann gewähren, wenn diese abschließend vom Parlament beraten wurden. Dies ist bezüglich des neuen Berichts vorliegend nicht der Fall. Über die Veröffentlichung oder den Zugang zu diesem Berichts wird erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen entschieden. Wir halten Sie weiter informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 03/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage zum Bericht gemäß …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Bericht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) vom 07. Januar 2021 [#208802]
Datum
25. März 2021 18:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 03/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage zum Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) über das „Bereitstellen einer Mobilfunkinfrastruktur des Bundes – Einhalten des Maßgabebeschlusses zur Gründung einer bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)“. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bericht nunmehr abschließend beraten. Der Bericht ist seit heute auf der Internetseite des Bundesrechnungshofs unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve… Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für Ihr Interesse bedanke ich mich und hoffe, Ihnen mit der Übersendung des Berichts geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen