Bericht über die Verwendung der 2017 in den Landeshaushalten frei gewordenen BAföG-Mittel

In dem WELT-Artikel "Länder tricksen Bund bei Bildungsfinanzierung aus" vom 08.06.2018 wird ein "Bericht über die Verwendung der 2017 in den Landeshaushalten frei gewordenen BAföG-Mittel" aus Ihrem Hause erwähnt. Diesen Bericht fordere ich hiermit an. Sollte es einen solchen Bericht nicht geben, möchte ich Sie um die Ihnen vorliegenden Information bitten, wie die BaföG-Mittel in den Landeshaushalten eingesetzt wurden.

Link zum Artikel:
https://www.welt.de/print/die_welt/article177175218/Laender-tricksen-Bund-bei-Bildungsfinanzierung-aus.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem WELT-Arti…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Bericht über die Verwendung der 2017 in den Landeshaushalten frei gewordenen BAföG-Mittel [#30725]
Datum
11. Juni 2018 18:44
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem WELT-Artikel "Länder tricksen Bund bei Bildungsfinanzierung aus" vom 08.06.2018 wird ein "Bericht über die Verwendung der 2017 in den Landeshaushalten frei gewordenen BAföG-Mittel" aus Ihrem Hause erwähnt. Diesen Bericht fordere ich hiermit an. Sollte es einen solchen Bericht nicht geben, möchte ich Sie um die Ihnen vorliegenden Information bitten, wie die BaföG-Mittel in den Landeshaushalten eingesetzt wurden. Link zum Artikel: https://www.welt.de/print/die_welt/article177175218/Laender-tricksen-Bund-bei-Bildungsfinanzierung-aus.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z21-18501/42(2018) Bonn, 13.06.2018…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Bericht über die Verwendung der 2017 in den Landeshaushalten frei gewordenen BAföG-Mittel [#30725]
Datum
13. Juni 2018 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z21-18501/42(2018) Bonn, 13.06.2018   Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Verwendung der 2017 in den Landeshaushalten frei gewordenen BAföG-Mittel vom 11.06.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Den von Ihnen erbetenen „Bericht über die Verwendung der 2017 in den Landeshaushalten frei gewordenen BAföG-Mittel“ finden Sie auf der Web-Seite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902498.pdf. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen