Bericht über Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung

Die Aufforderung an die Bundesbehörden, dem Innenministerium die Anzahl der Leihmitarbeiter zu melden. Hintergrund dieser Anfrage ist zu erkennen, welche Vorgaben die Behörden für die zu meldenden Leihmitarbeiter bekommen. Auslöser ist die Information, dass nicht alle Interessenvertretungen gemeldet werden (z.B. vdek).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2012
  • Frist
    14. November 2012
  • Ein:e Follower:in
Helena Peltonen-Gassmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufforderung…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
Bericht über Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung
Datum
13. Oktober 2012 23:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufforderung an die Bundesbehörden, dem Innenministerium die Anzahl der Leihmitarbeiter zu melden. Hintergrund dieser Anfrage ist zu erkennen, welche Vorgaben die Behörden für die zu meldenden Leihmitarbeiter bekommen. Auslöser ist die Information, dass nicht alle Interessenvertretungen gemeldet werden (z.B. vdek).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Helena Peltonen-Gassmann Postanschrift Helena Peltonen-Gassmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - Bericht über Einsatz externer Personen s. gescannten Brief (Anschreiben, angefordert…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Bericht über Einsatz externer Personen
Datum
18. Oktober 2012
Status
Anfrage erfolgreich
s. gescannten Brief (Anschreiben, angefordertes Abfrageformular und die betr Verwaltungsvorschrift)

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Helena Peltonen-Gassmann
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Bericht über Einsatz externer Personen Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Bericht über Einsatz externer Personen
Datum
22. Oktober 2012 14:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre prompte und umfassende Antwort. Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann Postanschrift Helena Peltonen-Gassmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>