Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach

Seitens der Unfallkasse ist in jüngster Zeit eine Begehung und Bewertung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach erfolgt. Den hierauf erfolgten Bericht bitte ich mir zu übersenden.
Sofern Sie der Anfrage ganz oder teilweise nicht entsprechen, bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach [#252132]
Datum
25. Juni 2022 22:16
An
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitens der Unfallkasse ist in jüngster Zeit eine Begehung und Bewertung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach erfolgt. Den hierauf erfolgten Bericht bitte ich mir zu übersenden. Sofern Sie der Anfrage ganz oder teilweise nicht entsprechen, bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252132/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> der von ihnen übersendete Antrag ist bei uns eingegangen und wird intern …
Von
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach [#252132]
Datum
27. Juni 2022 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der von ihnen übersendete Antrag ist bei uns eingegangen und wird intern bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag vom 25.06.2022 auf Informationszugang zu dem Bericht über die Begehung und Bewertung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach
Von
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 25.06.2022 auf Informationszugang zu dem Bericht über die Begehung und Bewertung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach
Datum
30. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach“ [#252132]
Datum
1. Juli 2022 11:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252132/ Ich bin der Auffassung, der Verweigerungsgrund ist nicht einschlägig. Es handelt sich bei den erfragten Informationen nicht um geschützte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252132.pdf - 2022-06-30_1-ablehnung-uk-nrw-30-06-2022.pdf Anfragenr: 252132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252132/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 25.6.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach" (#252132)
Datum
5. Juli 2022 14:00
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 25.6.2022 Aktenzeichen: [geschwärzt] ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht-ueber-die-begehung-der-feuerwehrgeraetehaeuser-in-der-gemeinde-morsbach/) gestellt zu haben. Mit Bescheid vom 30.6., welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag unter Bezugnahme auf zu schützende Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Sie begründen Ihre Ablehnung auf der Grundlage von § 8 IFG NRW, dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheinissen bzw. verweisen auf § 35 Abs. 4 SGB I, wonach diese den Sozialdaten gleichstehen. In Ihrer Ablehnung teilen Sie mit, dass der angeforderte Bericht Informationen darüber enthalten kann, welche Defizite festgestellt wurden und bzw. welche zu ergreifenden Maßnahmen zur Behebung dieser Defizite erforderlich seien. Bei diesen Informationen soll es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln. Es ist hier fraglich, ob tatsächlich Betriebs- und Geschäftsgeheinisse betroffen sind. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne dieser Bestimmung ist jede Tatsache zu verstehen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steht, nicht offenkundig, d.h. nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist, nach dem bekundeten Willen des Unternehmers geheim gehalten werden soll und den Gegenstand eines objektiv berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Unternehmers bildet. Das berechtigte wirtschaftliche Interesse an der Geheimhaltung ist gegeben, wenn das Geheimzuhaltende für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens Bedeutung hat. Ob ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist bislang nicht ersichtlich, denn im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Bericht über die Begehung eines Feuerwehrgerätehauses. Es stellt sich die Frage, in welchem Wettbewerb zu wem die Feuerwehr steht. Bereits das Vorliegen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses vermag ich hier nicht zu erkennen. Aus diesem Grunde bitte noch einmal auf der Grundlage meiner Ausführungen um Prüfung des Antrags. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bericht über d…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach" (#252132) [#252132]
Datum
7. August 2022 09:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach“ vom 25.06.2022 (#252132) haben Sie mit Schreiben vom 05.07.2022 vermittelt. Liegt Ihnen von der Unfallkasse diesbezüglich schon eine Antwort vor bzw. können Sie hier nochmals nachhaken? Es schein mir, als hätte es System, die Anfragen mit immer der gleichen Begründung abzulehnen und erst nach mehrfachen Nachfassen mit Ihrer Unterstützung die erbetenen Informationen dann rauszugeben. Ich danke bereits heute für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach" (#252132) [#252132]
Datum
8. August 2022 07:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Daten.... Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
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Antrag auf Informationszugang vom 25.6.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-4687/22 Mein Auskunftsersuchen vom 5. Juli 202…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Anfrage "Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach" (#252132)
Datum
9. August 2022 10:41
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 25.6.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-4687/22 Mein Auskunftsersuchen vom 5. Juli 2022 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> auf mein Auskunftsersuchen habe ich bislang keine Rückmeldung erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 25.6.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach (#252132)
Datum
16. August 2022 12:51
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 25.6.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.3-4687/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> von der Unfallkasse habe ich nun die Rückmeldung erhalten, dass Ihnen der beantragte Bericht bereits von anderer Seite zur Verfügung gestellt wurde und sich Ihr Antrag damit im Hinblick auf § 5 Abs. 4 IFG NW erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], korrekt ist, dass der Bericht einem begrenzten Personenkreis (Einheitsführungen und Ratsmitgli…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach (#252132) [#252132]
Datum
16. August 2022 13:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], korrekt ist, dass der Bericht einem begrenzten Personenkreis (Einheitsführungen und Ratsmitglieder) unter Geheimhaltungspflicht zur Verfügung gestellt wurde. Da dies nicht dem Öffentlichkeitsgebot des IFG entspricht halte ich an meinem Antrag über FragDenStaat fest, damit die Informationen auch der restlichen Interessierten Öffentlichkeit offenbart werden. Ich hoffe Sie verstehen diese Ansicht. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Ich bitte um kurze Rückmeldung wie das weitere Vorgehen Ihrer Ansicht nach sein sollte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 252132 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Unfallkasse so verstanden, dass die Gemeinde Morsbach Ihnen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "Bericht über die Begehung der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Morsbach (#252132) [#252132]
Datum
16. August 2022 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Unfallkasse so verstanden, dass die Gemeinde Morsbach Ihnen den Bericht zur Verfügung gestellt hätte - habe ich das richtig verstanden? Falls ja, wäre dies ein Grund nach § 5 Abs. 4 IFG NRW, um Ihren hiesigen Antrag ablehnen zu können. Gerne erreichen Sie mich auch telefonisch unter der u.g. Durchwahl. Mit freundlichen Grüßen