Bericht und Verwendung Regionalisierungsmittel

1. Inwiefern wurde aufgrund von § 6 Abs. 2 RegG ein Gesamtbericht über die Mittelverwendung der Regionalisierungsmittel für 2016 erstellt. Ist dieser unter einer öffentlich einsehbaren URL abrufbar (laut Gesetz: "... der veröffentlicht wird"? Ich bitte um Nennung der URL, andernfalls bitte ich um Zusendung des Gesamtberichts.
2. Gibt es eine Vorschrift/Erlass/Verordnung, nach der ein bestimmter Anteil der Regionalisierungsmittel nach Anlage 1 bzw. 2 RegG durch die Länder investiv verwendet werden muss? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung des Inhaltes dieser Vorschrift.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Inwiefern wur…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht und Verwendung Regionalisierungsmittel [#25889]
Datum
3. Januar 2018 15:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Inwiefern wurde aufgrund von § 6 Abs. 2 RegG ein Gesamtbericht über die Mittelverwendung der Regionalisierungsmittel für 2016 erstellt. Ist dieser unter einer öffentlich einsehbaren URL abrufbar (laut Gesetz: "... der veröffentlicht wird"? Ich bitte um Nennung der URL, andernfalls bitte ich um Zusendung des Gesamtberichts. 2. Gibt es eine Vorschrift/Erlass/Verordnung, nach der ein bestimmter Anteil der Regionalisierungsmittel nach Anlage 1 bzw. 2 RegG durch die Länder investiv verwendet werden muss? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung des Inhaltes dieser Vorschrift.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bericht und Verwendung Regionalisierungsmittel [#25889]
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Bericht und Verwendung Regionalisierungsmittel [#25889]
Datum
11. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen