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Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005

Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005 sowie den vorgelagerten Schriftverkehr von BMU an BaSE

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht vom 04.11.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005 [#205303]
Datum
8. Dezember 2020 21:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005 sowie den vorgelagerten Schriftverkehr von BMU an BaSE
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angeforderten Unterlagen enthalten personenbezogene Daten, die bei de…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
IFG-Antrag zu Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005 [#205303]
Datum
11. Dezember 2020 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angeforderten Unterlagen enthalten personenbezogene Daten, die bei der Abwägung schutzwürdiger Interessen Dritter zu berücksichtigen sind und ggf. nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens (§ 8 IFG) vor einer Weitergabe unkenntlich zu machen sind. Die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens würde Zeit in Anspruch nehmen und Sie müssten mit zeitlichen Verzögerungen rechnen. Ich bitte daher um Ihr Einverständnis zur Schwärzung der personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erteile ich Ihnen mein Einverständnis zur Schwärzung der personenbezogenen D…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag zu Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005 [#205303]
Datum
11. Dezember 2020 17:36
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erteile ich Ihnen mein Einverständnis zur Schwärzung der personenbezogenen Daten. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass die Zuordnung zu den Organisationseinheiten innerhalb des BMU und des BaSE erhalten bleiben bzw. ergänzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) di…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: IFG-Antrag zu Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005 [#205303]
Datum
14. Dezember 2020 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die gewünschten Informationen zugänglich. Der Bericht des BASE vom 04. November 2020 und der Erlass des BMU vom 19. November 2020 ist als Anlage beigefügt. Darüber hinausgehender vorgelagerter Schriftverkehr des BMU an BASE liegt nicht vor. Mit Ihrem Einverständnis, das Sie am 11. Dezember2020 per E-Mail erklärt haben, wurden die im Bericht des BASE und dem Erlass des BMU enthaltenen schutzwürdigen personenbezogenen Daten geschwärzt. Die Übersendung erfolgt gebührenfrei. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bmu.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre außergewöhnlich rasche Bearbeitung meines IFG-Antrags. Mit fre…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag zu Bericht vom 04.11.2020 von BaSE an BMU laut Erlass BMU 0433/004-2020.0005 [#205303]
Datum
14. Dezember 2020 11:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre außergewöhnlich rasche Bearbeitung meines IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205303/

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