Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten)

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten) [#251302]
Datum
13. Juni 2022 15:22
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251302/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-448/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> &…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Antrag IFG NRW - Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten) [#251302]
Datum
15. Juni 2022 08:53
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-448/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigte ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage, die nunmehr bearbeitet wird. Sie werden unaufgefordert ein Antwortschreiben bezüglich Ihres Anliegens erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-448/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >&g…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Antrag IFG NRW - Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten) [#251302]
Datum
28. Juni 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-448/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihres Antrages beabsichtige ich den Informationszugang abzulehnen, da Ablehnungsgründe nach dem IFG NRW vorliegen. Die Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung dieser Ablehnung ist mir per E-Mail nicht möglich. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Postzustellungsurkunde übersenden kann. Ungeachtet dessen weise ich Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Übersendung an nachfolgende Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen …
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag IFG NRW - Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten) [#251302]
Datum
28. Juni 2022 12:55
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Übersendung an nachfolgende Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251302/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeskriminalamt NRW
Behördliche Aufbewahrungspflichten i. S. d. § 44a Waffengesetz (WaffG) Das PP Köln (Dez. ZA 12) missachtet bei waf…
Von
Landeskriminalamt NRW
Via
Briefpost
Betreff
Behördliche Aufbewahrungspflichten i. S. d. § 44a Waffengesetz (WaffG)
Datum
4. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Das PP Köln (Dez. ZA 12) missachtet bei waffenrechtlichen Akten geltende Löschfristen.