Bericht vom Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen Arbeitsgruppe Cybersicherheit

Den "Bericht vom Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen Arbeitsgruppe Cybersicherheit" (Stand: 09.05.18), wie beschrieben in https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile#page=35

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juni 2018
  • Frist
    14. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den "Berich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Bericht vom Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen Arbeitsgruppe Cybersicherheit [#30765]
Datum
12. Juni 2018 18:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den "Bericht vom Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen Arbeitsgruppe Cybersicherheit" (Stand: 09.05.18), wie beschrieben in https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile#page=35
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#1621 Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 12. Juni 2018 beantragen Sie auf Grundl…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: ZI4-13002/4#1621
Datum
3. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 12. Juni 2018 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) den "Bericht vom Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und der länderoffenen Arbeitsgruppe Cybersicherheit" (Stand: 09.05.18), wie beschrieben in https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2018-06-08_06/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile#page=35. Ihr Antrag wird unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 IFG abgelehnt. Der erbetene Bericht wurde im Auftrag der IMK erstellt. Die IMK hat sich die Verfügungsbefugnis über die in ihrem Auftrag erstellten Unterlagen vorbehalten und den Bericht - wie aus den Hinweisen zu der von Ihnen in Bezug genommenen Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ersichtlich ist (Seite 1 und TOP 40 Nr. 1) — nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Das Bundesministerium des Innern, für Bad und Heimat ist insofern nicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG autorisiert, über die Herausgabe des Berichts positiv zu entscheiden. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen